Bottrop. . Im Bereich der Janusz-Korczak-Gesamtschule soll so das Tempo gedrosselt werden. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung macht das möglich.
- Die geänderte Straßenverkehrsordnung sieht nicht mehr den „besonderen Gefährdungsnachweis“ vor
- Das verschafft der Stadt mehr Spielraum bei der Einrichtung von Tempo-30-Bereichen
- Zu einer explosionsartigen Vermehrung der Tempo-30-Zonen wird es aber wohl nicht kommen
Die „erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung bringt ein neues Verzehrszeichen für E-Bikes (Rad mit Netzstecker) sowie für das Straßenverkehrsamt mehr Möglichkeiten, vor schutzwürdigen Einrichtungen die Autos auf Tempo 30 zu drosseln. Genau diese Möglichkeit prüft die Verwaltung jetzt an der Horster Straße vor der Janusz-Korczak-Gesamtschule.
Bisher durften Drosselungen auf Tempo 30 nur angeordnet werden, „wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist“. In der Änderungsverordnung, die im Dezember in Kraft getreten ist, sind davon jetzt ausdrücklich ausgenommen „innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (...) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“.
Die Messlatte für den Nachweis einer Gefährdung ist heruntergesetzt
Damit entfällt der „besondere Gefährdungsnachweis“ an Hauptstraßen. Stadt-Sprecher Thorsten Albrecht formuliert es so: „Die Messlatte für den Nachweis einer Gefährdung ist heruntergesetzt.“ Deshalb sammelt das Straßenverkehrsamt jetzt Meldungen von Einrichtungen, die sich vor ihrer Tür Tempo 30 wünschen, und überprüft diese Wünsche ebenso wie eigene Vorschläge, zum Beispiel die Horster Straße.
Grundsätzlich steht aber eine explosionsartige Vermehrung von Tempo-30-Schildern nicht zu befürchten. Schon jetzt meldet das Straßenverkehrsamt: Die Mehrzahl aller Bottroper Kindergärten, Tagesstätten, Schulen, Heime oder Krankenhäuser liegen entweder schon in Tempo-30-Zonen - oder Tempo 30 gilt dort zeitweise.