Mit dem Tode bedrohte der 67-Jährige die Stiefenkelin, forderte sexuelle Handlungen. Jetzt muss er ins Gefängnis, urteilte das Gericht.

  • Rentner drohte seiner zwölf Jahre alten Stiefenkelin mit dem gemeinsamen Tod
  • Als der Großvater immer mehr wollte, vertraute sie sich Freundinnen und Lehrern an
  • Landgericht Essen überbot zweieinhalb Jahren Haft Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Mit dem gemeinsamen Tod hatte der 67 Jahre alte Bottroper seiner Stiefenkelin gedroht, damit sie seinen sexuellen Wünschen entsprach. „Das ist das Verwerfliche, das hat uns entsetzt“, sagte Richter Markus Dörlemann am Montag in der Urteilsbegründung. Die XXV. Essener Strafkammer schickte den Angeklagten für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Ein Strafmaß, bei dem eine Bewährung nicht mehr möglich ist.

Damit überbot das Gericht die übrigen Prozessbeteiligten. Staatsanwältin Julia Schweers-Nassif hatte den Rentner zwar auch in Haft sehen wollen, aber nur zwei Jahre und drei Monate Haft gefordert. Bewährung hatte Verteidiger Tobias Degener beantragt. Pikant: Der Rechtsanwalt ist Vorsitzender der Opferorganisation Weißer Ring in Essen, die sich eigentlich um die Opfer von Sexual- und Gewalttaten kümmert.

Erster Missbrauch mit neun Jahren

2011 hatte der Bottroper die Großmutter seines späteren Opfers geheiratet, sie lebten in Gelsenkirchen. Sieben Jahre alt war das Mädchen damals. Ab Februar 2013, da war es neun, begann laut Anklage der Missbrauch. Er zeigte seiner Stiefenkelin einen Pornofilm.

Die Vorwürfe räumte er vor Gericht auch ein. Dass er zwei Jahre später in eine pornografische Abbildung einer jungen Frau den Kopf der Enkelin kopierte. Falls sie nicht tue, was er wolle, werde er das Bild veröffentlichen. Damals wehrte sie ihn noch ab. Er steigerte die Drohungen. Sprach vom „Bösen“, das er nur los werde, wenn sie seinen Wünschen entspräche. Und dass er sich bei ihrer Weigerung selbst umbringen und sie mitnehmen werde. Drohungen eines Großvaters, die ein junges Mädchen aushalten musste.

Anfang 2016 betatschte der Rentner unter ihrem T-Shirt den Busen der Zwölfjährigen, auch ihr nacktes Gesäß. Als er sie mit seinen Drohnungen unter Druck setzte, beim nächsten Mal zwischen ihre Beine fassen zu dürfen, vertraute das Mädchen sich Freundinnen an. Die Lehrer wurden informiert, die Eltern, die Polizei.

Vor dem Landgericht ersparte der nicht vorbestrafte Angeklagte seiner Stiefenkelin die Aussage. Mittlerweile hat er sich auch in Therapie begeben. Aber das Gefängnis verhinderte er so nicht. Er habe seine Enkelin zum Sexualobjekt degradiert, sagte Richter Dörlemann. Und angesichts der Waffen, die der Sportschütze besaß, sei die Drohung mit dem Suizid auch nicht so unrealistisch.