Bottrop. . Je nach Art der Bestattung gibt es Einschränkungen, etwa vor Urnenkammern oder auf Wiesengräbern. Größte Gestaltungsfreiheit bietet die Gruft.
- Denn auf den Bottroper Friedhöfen sind längst nicht alle Grabbeigaben erlaubt
- In einer Satzung ist geregelt, was Trauernde auf Gemeinschaftsgräber stellen dürfen
- Auf klassischen Gruften ist alles möglich, solange es nicht gegen Anstand und Sitte verstößt
Gestecke, Kerzen, Laternen, Skulpturen und Erinnerungsstücke liegen auf dem Parkfriedhof vor den Urnenstelen. Dieser Schmuck sorgt nun für Aufregung. Der „ganze Tinnef“ komme weg, habe sich eine Mitarbeiterin des Friedhofs ihr gegenüber geäußert, erinnert sich Silvia Heilgenstadt-Hofmann. Die Bottroperin trauert um ihren Sohn, hat vor der Urnenkammer eine Laterne aufgestellt, dazu frische Blumen.
Die rüde Ansage hatte sie schon fast vergessen, hätte sie nicht Anfang Januar einen Hinweis vor den Stelen gefunden. Demnach würden die gesamten Flächen Ende Januar geräumt, und der Zugang zu einzelnen Urnenkammern sei behindert, Nutzungsberechtigte hätten sich massiv beschwert. Einen offiziellen Eindruck macht der Zettel nicht, Hinweise auf die Friedhofsverwaltung gibt es nicht.
In der Friedhofsatzung ist vieles geregelt
In der Friedhofssatzung aber ist die Nutzung der Flächen vor den Stelen geregelt. Dort heißt es: „Blumenschmuck und Kerzen dürfen nicht zu Beeinträchtigungen der Gemeinschaftsanlage oder einzelner Urnenkammern führen oder den Zugang behindern.“ Ein weiterer Passus regelt, was auf den Gemeinschaftsgrabfeldern abgestellt werden darf. Demnach dürfen dort nur Blumen und Grabkerzen aufstehen. Darüber hinaus ist das Aufstellen bzw. Ablegen von Grabdekorationen nicht zulässig.
Auf einem Informationsblatt, das diejenigen erhalten, die eine Kammer erwerben, erläutert die Stadt das noch einmal. So heißt es da: „Grablampen, Blumenvasen oder -schalen, Figuren, Skulpturen und großteilige Dauerbepflanzungen etc. sind nicht zulässig.“
Es gab Beschwerden älterer Leute
Die Diskussion kommt immer wieder auf, auch bei Wiesengrabflächen oder anonymen Grabfeldern. Stadtsprecher Andreas Pläsken erklärt, dass die Verwaltung Verständnis für Bedürfnisse der Trauernden habe. Im Falle der Urnenstelen aber habe es Beschwerden gegeben, weil ältere Menschen mit dem Rollator nicht mehr zur Grabkammer ihrer Angehörigen gelangten.
Den Grabschmuck pauschal als „Tinnef“ zu bezeichnen sei selbstverständlich nicht akzeptabel, so die Äußerung denn gefallen sei. Auch mit dem Hinweiszettel seien die Mitarbeiter über das Ziel hinaus geschossen – wenn auch wohl in guter Absicht.
Statt Laterne kommt Kerze vor die Urnenkammer
Pläsken wirbt um Verständnis, dass es, je nach Bestattungsart unterschiedliche Regeln beim Grabschmuck gibt. „Jeder, der sich auf eine Urnenkammer einlässt hat dafür sicher gute Gründe. Sie haben aber den Nachteil, dass damit gewisse Restriktionen verbunden sind.“ Das gelte ja auch für Wiesengräber. Auch dort darf nichts abgestellt werden. Die weitesten Gestaltungsmöglichkeiten bietet die klassische Gruft. Dort, so Pläsken, sei alles erlaubt, so weit es nicht gegen Anstand und Sitten verstoße oder ein Sicherheitsrisiko sei. Er könne sich aber nicht erinnern, dass es da schon mal Probleme gab.
Silvia Heiligenstadt-Hofmann will nun die Laterne vor der Urnenkammer ihres Sohnes wegräumen und stattdessen eine Kerze aufstellen.