Drei Jahre Haft, eine vergleichsweise milde Strafe für einen Dealer. Seinen Drogenhandel hatte er dem Gericht mit seinen Gichtschmerzen erklärt
- 52-Jähriger will nur wegen seiner Gicht an Cannabis geraten sein
- Polizei fand bei ihm Marihuana, Amphetamine, Heroin und Waffen
- In der Sauna empfahl eine junge Frau ihm Cannabis gegen die Gichtschmerzen
Zum Schluss bedankte der 52-Jährige sich artig bei den Richtern der VI. Strafkammer. Mit recht milden drei Jahren Haft hatten sie den bewaffneten Drogenhandel des Angeklagten aus Boy bedacht. Milde, weil die Mindeststrafe für Rauschgiftgeschäfte, bei denen eine Waffe in der Nähe liegt, bei fünf Jahren Haft liegt.
Eigentlich war die Beweislage eindeutig. Nachdem die Polizei Hinweise erhielt, dass der 52-Jährige im Drogenhandel aktiv ist, durchsuchten sie am 19. Juli seine Wohnung. Marihuana fanden die Beamten, Amphetamine und Heroin, versteckt in Einmachgläsern hinter der CD-Sammlung. Und neben den Drogen entdeckten sie einen Elektroschocker und ein Springmesser. Waffen, die der Gesetzgeber bei Dealern nicht sehen will und deshalb mit hoher Strafe droht.
Aber war er wirklich der typische Dealer? Da gab es eine 20 Jahre alte Vorstrafe wegen Rauschgifthandels, aber sonst wirkte er eher bürgerlich. Vor allem, als er seine Geschichte erzählte: „Also, das fing mit meiner Gicht an.“ Medikamente hätten nicht geholfen, da habe er sich selbst in der Sauna kurieren wollen. Das Klima sei gut gegen die Krankheit.
Therapiegespräche in der Sauna
In der Sauna habe er eine junge Frau kennengelernt, die ihm eine bessere Therapie empfohlen habe: „Nimm Cannabis.“ Er habe noch abgewehrt, dass er nicht rauche. Das kümmerte die junge Dame nicht: „Dann nimm doch Tee.“ Gesagt, getan. Er sei zur „Platte“ gefahren, um sich „Gras“ zu besorgen. Richterin Jutta Wendrich-Rosch fragt nach: „Sind Sie in Essen auf die Platte gegangen?“ „Nein, in Bottrop“, sagt der Angeklagte. So geht es weiter. Als er den Marihuana-Tee getrunken habe, sei ein Freund gekommen. Der habe um Amphetamine gebeten. Schon habe er die über seinen Dealer geordert. Auch, als ein Freund Heroin wünschte. So sei das mit den Drogen gewesen.
Und die Waffen? Der Elektroschocker, den habe er repariert und im Schrank vergessen. Das Springmesser? Das brauche er nur im Herbst, wenn er in die Pilze gehe. Mit dem Drogenhandel habe das nichts zu tun. Die scharfen Schusswaffen im Keller? Die habe er von seinem Vater übernommen, „damit kein anderer Unsinn damit macht“. Dann erzählt er auch noch von seinen Herzinfarkten und Schlaganfälle, die ihm zusetzten. Die Kammer geht nicht weiter auf die Geschichten ein, kommt aber auf einen minder schweren Fall, weil die Rauschgiftmenge nicht so groß war. Damit kann sie auch unter der Mindeststrafe von fünf Jahren Haft bleiben.