Bottrop/Ruhrgebiet. . Der BUND will die Gewässereinleitung von PCB-belastetem Grubenwasser verhindern. Kritik an Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die RAG.

Die PCB-Belastung durch eingeleitetes Grubenwasser beschäftigt den NRW-Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weiter. Der Umweltverband hat bei der Staatsanwaltschaft Bochum Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der Ruhrkohle AG wegen Gewässerverunreinigung eingereicht. Gleichzeitig beantragte der BUND erneut vollständige Akteneinsicht.

BUND beauftragt Rechtsanwaltskanzlei

„Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die RAG unter Verkennung der Rechtslage vorschnell eingestellt“, lautet der Vorwurf des BUND-Bergbauexperten Dirk Jansen. „Da uns bislang eine Akteneinsicht verwehrt wurde, könnte der Eindruck entstehen, die Staatsanwaltschaft stütze sich bei ihrer Entscheidung allein auf die Stellungnahmen der RAG und der Bergbehörde. Das ist nicht hinnehmbar.“

Der BUND hat jetzt die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer eingeschaltet. Diese komme zu dem Ergebnis, dass sich die Verantwortlichen der RAG nicht darauf stützen könnten, PCB-haltiges Grubenwasser in Oberflächengewässer einleiten zu dürfen. Die vorliegenden wasserrechtlichen Einleitungserlaubnisse umfassten keine Befugnis, das künstlich erzeugte PCB einzuleiten. Insofern mache sich die RAG der Gewässerverschmutzung strafbar.

PCB steht ihm Verdacht, krebserregend zu sein

Die Chemiekalie PCB steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Sie wurde früher in Hydraulikölen von Maschinen in den Zechen eingesetzt. Laut BUND gehen aktuelle Schätzungen davon aus, dass noch etwa 12.000 Tonnen PCB untertage lagern. Mit dem gehobenen Grubenwasser gelange der Stoff sukzessive in die Oberflächengewässer.

Wer aber PCB-belastetes Grundwasser in Oberflächengewässer einleite, verändere nach Auffassung des BUND die chemische und biologische Wasserqualität der Oberflächengewässer und erfülle den Tatbestand der Gewässerverunreinigung im Sinne des § 324 Strafgesetzbuch. Dabei komme es nicht darauf an, ob die für die wasserwirtschaftliche Bewirtschaftung eines Gewässers entwickelten Umweltqualitätsnormen eingehalten werden oder nicht. Ausschlaggebend sei vielmehr, ob die ökologischen Funktionen des Gewässers beeinträchtigt werden. „Da sich PCB aufgrund ihrer Langlebigkeit in der Umwelt und der Nahrungskette anreichern, stellen sie eine Gefahr für die natürlichen Lebensgrundlagen dar“, urteilen die Umweltschützer.