Bottrop. . Nicht für alle Kinder ist der Gemeinsame Unterricht das Beste. In NRW gilt seit über drei Jahren die Inklusion. Die Eltern haben nun die Wahl.
- Seit über drei Jahren gilt in NRW das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung
- Die meisten Eltern wählen das gemeinsame Lernen, die Förderschulen schrumpfen
- Aber nicht für alle Schüler mit Behinderung ist die Regelschule die wichtige Wahl
Vor mehr als drei Jahren hat das Land NRW die „Inklusion“, das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung, im Schulgesetz verankert. Kinder mit Behinderung müssen seither nicht mehr zwingend eine Förderschule besuchen, sondern bekommen einen Platz in der Regelschule. Doch manche Kinder kehren auch zurück zur Förderschule.
Schon Ende 2015 hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an Schulen in NRW eine repräsentative Umfrage zur Exklusion durchgeführt, also der Rückkehr von Schülern zur Förderschule. Das Ergebnis: In rund 80 Prozent der Förderschulen gab es bereits Rückkehrer, auch Bottrop hatte solche Fälle. Im Februar 2016 hat die Verwaltung dem Schulausschuss einen Bericht dazu vorgelegt.
Danach gab es bis dahin in den Grundschulen zwar keine Abbrecher, die aus dem gemeinsamen Lernen zur Förderschule gewechselt sind, allerdings haben einige Eltern ihre Kinder beim Übergang von der vierten zur fünften Klasse in einer Förderschule angemeldet. Im Sekundarbereich (Sek) I gab es aber schon Rückkehrer.
Im Schuljahr 2014/15 wechselte ein Schüler von insgesamt 39 nach der Grundschule aus dem gemeinsamen Lernen in eine Förderschule. Aus höheren Klassenstufen gab es in dem Schuljahr keinen Wechsel. Im Schuljahr 2015/16 wechselten vier von 56 Schülern nach der 4. Klasse aus der Inklusion zur Förderschule. Im Sek I Bereich gab unter insgesamt 165 Schülern zu Beginn des Schuljahres im gemeinsamen Lernen einen Rückkehrer (von der Realschule) zur Förderschule, zum Schuljahresende dann noch einmal fünf von 119 Schülern, die am Schuljahresbeginn angemeldet waren.
Kinder im Gemeinsamen Lernen
Zu Beginn des jetzt laufenden Schuljahres wechselten nach der vierten Grundschulklasse zwei (von 61) Schülern im gemeinsamen Lernen in eine Förderschule. Insgesamt haben in diesem Schuljahr mehr Eltern Kinder mit festgestelltem Förderbedarf in einer Förderschule als im gemeinsamen Lernen einer Grundschule angemeldet.
„Dies resultiert zum einen daher, dass Eltern von Kindern mit geistigen oder körperlichen Behinderungen oder Sinnesschädigungen weiterhin vorwiegend die Beschulung an einer Förderschule wünschen“, erklärt dazu der zuständige Sachgebietsleiter Fabian Fingerlin. Allerdings werde der Förderbedarf oft auch erst in der Grundschule festgestellt.
Die Förderschulen sind seither geschrumpft. Die Adolf-Kolping-Schule soll geschlossen werden, hat aber noch eine Gnadenfrist bis längstens 2020, die ehemalige Michael-Ende-Schule ist nun mit 50 Schülern Teilstandort einer Gelsenkirchener Förderschule. Nur die Schule am Tetraeder ist sicher.