Bottrop-Kirchhellen. . Veterinäramt ordnet Stallpflicht nach dem Fund einer toten Wildente an, bei der das Virus nachgewiesen wurde. 173 Halter gibt es in Bottrop.
- Auch in Bottrop gilt jetzt die Stallpflicht für Geflügel
- Betroffen sind in dieser Stadt rund 15 000 Tiere
- Bei einer toten Wildente war zuvor das Geflügelpest-Virus nachgewiesen worden
Mit Beginn der Woche hat die Stallpflicht für Geflügel auch die Stadt Bottrop ereicht. Das Veterinäramt hat die Aufstallung für das gesamte Stadtgebiet angeordnet, um die Tiere vor der Geflügelpest zu schützen, nachdem das Virus bei einer Wildente nachgewiesen worden war, die man tot im Bereich Prosper Haniel Schacht X gefunden hatte. Weitere Verdachtsfälle habe es seitdem nicht gegeben, heißt es bei der Stadt. Betroffen von der Stallpflicht sind rund 15 000 Tiere.
Gemeldet sind beim Veterinäramt der Stadt Bottrop 173 Halter. Sie müssen ihre Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse nun vorübergehend in den Stall oder eine Voliere sperren, die so gesichert ist, dass keine Wildtiere eindringen können. In Bottrop gibt es nur kleinere Haltungen mit bis zu unter 1000 Tieren, berichtet Stadtsprecher Ulrich Schulze.
Einer der Halter ist Bauer Johannes Miermann in Kirchhellen, dessen Hühner normalerweise frei laufen dürfen. „Jetzt bleiben sie erst einmal im Stall, bis die Stallpflicht wieder aufgehoben wird“, erklärt der Landwirt. Aber: „Tiere, die daran gewöhnt sind immer draußen zu sein, haben damit so ihre Probleme.“ Da könne es schon mal zum Federpicken kommen. „Wenn so viele Frauen auf einem Haufen sind. . .“, scherzt der Landwirt. Er hat insgesamt 500 Hühner, die normalerweise von morgens 10 Uhr bis abends zum Dunkelwerden draußen auf der Wiese sind. Ihr „Stall“ hat Räder und ist ein „Hühnermobil“.
Tote Tiere nicht anfassen
Genauer gesagt sind es zwei Hühnermobile für jeweils 250 Tiere. Die werden regelmäßig umgesetzt, damit die Tiere immer frisches Grün finden. Die Stallfläche in den Fahrzeugen ist so berechnet, dass sie für jeweils 250 Tiere ausreicht. Ihre Aufstallung ist also auch für längere Zeit im Prinzip kein Problem. Was für die 500 Tiere auf dem Bauernhof gilt, gilt natürlich auch für die zehn Hühner, die etwa eine Familie in ihrem Garten hält. Bundesweit steigt nämlich die Zahl der Wildvögel, bei denen das Virus H5N8 festgestellt wurde.
Erste Fällen waren Anfang November in Schleswig-Holstein entdeckt worden. Inzwischen ist das Virus auch bei Nutztieren in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein festgestellt worden. Das Risiko, dass die Geflügelpest auf Hausgeflügel übertragen wird, gilt als sehr hoch. Menschen und Säugetiere, wie Hunde und Katzen, können sich nicht anstecken. Das Veterinäramt rät aber, tote Wildvögel nicht anzufassen, sondern das Veterinäramt zu verständigen.