Kataster hilft die Richtwerte einzuhalten.Movie Park reagiert auf ÖDP-Kritik. Heute Thema im Bezirk
Das Management des Movie Parks Germany reagiert mit Unverständnis auf die Kritik der ÖDP-Ratsfraktion, die von der Stadt Informationen über die Geräuschimmissionen im Film- und Freizeitpark und ein Prognosegutachten für das Großkarussell "Aviator" fordert. Außerdem zweifelt die ÖDP die Gültigkeit des Lärmkatasters an. Der ÖDP-Antrag ist heute auch Thema in der Bezirksvertretung (15 Uhr).
"Die Betriebsgenehmigung für den Movie Park unterliegt vorgeschriebenen Immissions-Richtwerten", betonte gestern Geschäftsführer Wouter Dekkers in einem WAZ-Gespräch, "eine genaue Messung der Richtwerte war allerdings in der Vergangenheit nicht vollständig möglich." Nun habe der Park in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Stadt Bottrop vom TÜV ein aufwändiges Lärmkataster erstellen lassen, das alle möglichen Lärmquellen im Park aufführe, sodass es jetzt möglich sei, den Parkbetrieb entsprechend zu regulieren.
Die neue Attraktion "Aviator" allerdings habe noch nicht gemessen werden können, "da sie noch nicht existiert", bedauerte Dekkers, "es werden aber Messungen an einem baugleichen Fahrgeschäft in Amerika vorgenommen." Falls sich herausstellen sollte, dass wider Erwarten durch die Inbetriebnahme des Aviators im Movie Park die zulässigen Immissionsrichtwerte überschritten werden sollten, sei es nun durch das Lärmkataster möglich, andere Lärmquellen zu reduzieren und so die Richtwerte einzuhalten.
Wouter Dekkers erinnerte daran, dass der Movie Park Anfang März, vor Saisonbeginn, auf einer Bürgerversammlung ausführlich erklärt habe, wie das Lärmkataster funktioniere und durch welche Regulierungen der Park in der Lage sei, die Richtlinien genauestens einzuhalten. Und Wouter Dekkers nannte ein Beispiel: "So wird schon jetzt die Holzachterbahn 'Bandit' an Sonn- und Feiertagen erst um 12 Uhr geöffnet, wodurch der Gesamtimmissionswert des Parks entsprechend gesenkt wird. Bei besonderen Anlässen, wie etwa Feuerwerken, wurden alle betroffenen Nachbarn persönlich oder per Brief mindestens eine Woche vorher informiert." nas