Eine Rechtspflegerin bekam versehentlich zu viel Gehalt.Einen Teil davon muss sie jetzt an den Staat zurückzahlen

Weil das Landesamt für Besoldung (LBV) Fehler bei der Gehaltsberechnung einer teilzeitbeschäftigten Rechtspflegerin am Bottroper Amtsgericht gemacht hat, muss diese nun 7 700 Euro an den Staat zurückzahlen. So jedenfalls die "gefühlte Gerechtigkeit" bei der vierfachen Mutter, die mit diesem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht so ganz glücklich zu sein schien.

Nach Ansicht der Kammer hatte die Bottroperin aber alles in allem noch sehr viel Glück, da das Land von ihr nur einen Teilbetrag des zu viel bezahlten Geldes zurückforderte. Das LBV hatte nämlich bereits auf zu viel gezahlte Kindergeld-Beträge aus den Jahren 1994 bis 2001 verzichtet und "nur" noch die Zuschläge von 2001 bis 2004 zusammengerechtnet. Danach belief sich die aktuelle Rückforderung auf 9 767 Euro, dagegen klagte die Bottroperin.

In der gesamten Gehaltsabrechnung der Familie steckte seit Jahren augenscheinlich der Wurm, denn zunächst war der Ehemann, ein teilzeitbeschäftigter Organist, falsch mit veranschlagt worden. Hier erfolgte 2001 eine Nachzahlung des sogenannten Ehegatten-anteils.

Dabei war übersehen worden, dass die Familie stets den vollen Kindergeldzuschlag bekam, obwohl die Rechtspflegerin nur Teilzeit beschäftigt ist. Hätte sie selbst diesen Fehler bemerken und reklamieren müssen?

Das Gericht meinte vor dem Hintergrund der etwas schwierigen Berechnungsgrundlage für die kinderreiche Familie eher "Jein". Aber dennoch dürfe ein Beamter nicht einfach davon ausgehen, dass in seiner Abrechnung schon alles stimmen würde. Auch, so Richter Dr. Andrick, habe die Beamtin viele Jahre lang Glück gehabt und sei "blendend weggekommen". Denn das Gericht hegte ziemliche Zweifel an einer korrekten Einberechnung des teilzeitarbeitenden Ehemanns.

Als die Rechtspflegerin dem Vergleich zustimmte, gab ihr Dr. Andrick noch den guten Hinweis mit auf den Weg, wonach es seit 1999 ab dem dritten Kind einen erhöhten Zuschlag gebe, der beantragt werden müsste. Davon wusste die Bottroperin nichts. Vor diesem Hintergrund hat sich die Fahrt nach Gelsenkirchen für die Mutter irgendwie sogar gelohnt. (cgr)