Dennoch gilt bis 31. Januar das Aufstallungsgebot

Bis Ende Januar bleibt das Aufstallungsgebot für Geflügel in Kraft, mit dem das Land NRW am 19. Dezember vorbeugend auf die Entdeckung von Geflügelpest in Niedersachsen reagiert haben. Diese Regelung betrifft in unserer Stadt rund 180 bekannte Geflügelhaltungen und rund 15000 Stück Geflügel, erklärt Dr. Almud Kraft, Leiterin des Veterinäramtes der Stadt: Die Tiere bleiben im Stall, Haltung im Freien ist nicht erlaubt. Nicht betroffen sind Tauben. Von Hühnern mit Krankheitssymptomen in Bottrop hat Dr. Kraft bisher nichts erfahren: „Wir sind froh, dass nichts passiert. Wir gehen davon aus, dass sich das Geschehen totläuft.”

Der Erreger, der im Dezember das Geflügel in Niedersachsen erkranken ließ, gilt zwar als gering pathogen, also wenig krankmachend, und ungefährlich für Menschen. Es bestehe jedoch die Gefahr, erklärt Dr. Kraft, dass sich das Virus zu einer für Vögel hochansteckenden Krankheit mit hohen Tierverlusten weiterentwickele. Daher ist Freilandhaltung vorläufig untersagt, ebenso wie Geflügelbörsen, -märkte oder ausstellungen. mls