Bottrop. . Neues Gesetz verpflichtet Kreditinstitute zur Wechselhilfe. Die Verbraucherzentrale in Bottrop hält Tipps und Hinweise für Kunden bereit.

Rund ums Girokonto wird zurzeit an der Gebührenschraube gedreht. Da werden für bislang kostenlose Konten fortan Entgelte verlangt. Andere Geldinstitute setzen den monatlichen Mindesteingang hoch.

„Das kann Anlass sein, nach einer kostengünstigeren Bankverbindung zu suchen“, so die Verbraucherzentrale NRW, „wer das bisher wegen des Aufwands etwa beim Ändern von Daueraufträgen scheute oder Ärger und Mahnungen fürchtete, kann seit dem 18. September mit Wechselhilfe durch seine alte und neue Bank rechnen.“

Formular ausfüllen

Das Zahlungskontengesetz schreibt nun vor, dass Geldinstitute beim Kontowechsel unterstützen müssen. „Das neue Institut der Wahl kann ermächtigt werden, alle Daten bei der alten Bank zu erfragen, die für die Benachrichtigung der Zahlungspartner und Umstellung auf die neue Kontoverbindung notwendig sind“, erklären die Verbraucherschützer das neue Formular zur Kontowechselhilfe. Binnen zwei Geschäftstagen müssen dann bei der alten Bank alle relevanten Informationen angefordert werden.

Nach Kosten für die Unterstützung fragen

„Doch bevor die neue Wechselhilfe genutzt wird, sollten Bankkunden nach den möglichen Kosten für die Unterstützung fragen“, raten die Verbraucherschützer. Für die reibungslose Trennung von der alten Bankverbindung gibt sie diese Tipps: Vor einem Wechsel sollte der Angebotsvergleich stehen. Gibt es Filialen vor Ort oder reichen Online- und Telefonbanking aus? Wo gibt es Geldautomaten? Sind Zusatzangebote wie Kreditkarten enthalten? Wie schlagen Jahresgebühren, Giro- und Kreditkartenentgelte und Dispozinsen zu Buche? Die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken sollten gezielt nach den Leistungen durchforstet werden, die man vorwiegend nutzt.

Wer seine Bank gefunden hat, kann den Wechsel selbstständig angehen. Musterbriefe und Checklisten dafür gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Oder man nutzt den gesetzlichen Anspruch auf Kontowechselhilfe und ermächtigt das neue Institut dann per Formular zur Hilfe. Das muss innerhalb von zwei Geschäftstagen bei der alten Bank alle notwendigen Daten erfragen. Die alte Bank muss innerhalb von fünf Geschäftstagen alle relevanten Daten zusammentragen und an die neue Bank weiterleiten. Weitere fünf Tage später müssen beim neuen Institut Daueraufträge und Lastschriften geregelt werden und Einzahlern wie etwa dem Arbeitgeber die neue Bankverbindung mitgeteilt worden sein.

Infos in der Beratungsstelle

Bei der Auswahl des neuen Girokontos und dem selbstständigen Anbieterwechsel hilft die Verbraucherzentrale NRW Interessierten mit Tipps, Checklisten und Musterbriefen.

Weitere Informationen gibt es in der Bottroper Beratungsstelle der Verbraucherzentrale an der Horster Straße 6. Infos im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/girokonto-wechsel