Auf der Beck- und der Gustav-Ohm-Straße müssen sich Autofahrer bald nach den Radlern richten
- Erste Erprobung seit Herbst rund um die Gregorschule
- Jetzt kommen Beckstraße und Gustav-Ohm-Straße dazu
- Grundsätzlich gilt: Hier geben Radler das Tempo an
Nach den guten Erfahrungen an der Gregorschule und der Sekundarschule in Kirchhellen führt die Stadt nach eigenen Angaben auf der Beck- und der Gustav-Ohm-Straße zwei weitere Fahrradstraßen ein
Seit 2013 ist Bottrop Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW, verbessert kontinuierlich seine Fahrradinfrastruktur und bekommt nun zwei weitere Fahrradstraßen: die Beckstraße von der Gabelsberger- bis zur Horster Straße und die Gustav-Ohm-Straße. Die betreffenden Bereiche werden nach Mitteilung der Stadtverwaltung in dieser Woche ausgeschildert und spätestens bis zum Ende des Monats noch mit den notwendigen Fahrbahnmarkierungen versehen. Bottrops erste Fahrradstraße wurde im Herbst vergangenen Jahres in Kirchhellen ausgewiesen. Sie führt über die Straßen Gregorstraße, Wiedau und Burgstraße im Abschnitt zwischen Wiedau und In der Koppel.
Was bedeutet die Kennzeichnung einer Fahrbahn als Fahrradstraße? Durch die Kennzeichnung als Fahrradstraße wird die Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Die gesamte Fahrbahn hat dann die Funktion eines „Radwegs“. Der Radverkehr hat dort Vorrang. Das Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist ausdrücklich erlaubt. An Kreuzungen und Einmündungen gelten die örtlichen Vorfahrtsregeln wie bisher: Sofern nicht anders beschildert, gilt „Rechts vor Links“, für Kraftfahrzeuge und Radfahrer. Die Gehwege sind weiterhin den Fußgängern vorbehalten.
Jede der drei Fahrradstraßen im Stadtgebiet ist für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben. Für alle Verkehrsteilnehmer - übrigens auch für Radfahrer - gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Der Radverkehr bestimmt das Geschwindigkeitsniveau, da dieser weder gefährdet noch behindert werden darf. Der Kraftfahrzeugverkehr muss daher wenn nötig die Geschwindigkeit auch unter Tempo 30 weiter verringern.