Bottrop. . Detlef Gehrmann vom TÜV in Bottrop erinnert zu Beginn der Motorradsaison an Regeln bei Einsätzen am Unfallort. Helfer fordert er mutig zu sein.

Die Motorradsaison hat begonnen. Gerade zu Beginn besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Denn die Zweiradfahrer haben nach der Winterpause ihre Bestform noch nicht wieder erreicht und Autofahrer sich noch nicht an die schnellen Biker gewöhnt. Zu rund 600 Unfällen mit Verletzten und Toten komme es pro Jahr, mahnt Detlef Gehrmann, Leiter der Bottroper TÜV-Station. „Deshalb ist Erste Hilfe so unglaublich wichtig“, erklärt er.

Vorsorglich erinnert der TÜV-Leiter an Regeln, die beim Erste-Hilfe-Einsatz zu beachten sind:

1 Absichern und Eigenschutz: Ob man selbst an einem Unfall beteiligt ist oder als Ersthelfer hinzukommt - der Eigenschutz ist oberstes Gebot. Dazu gehört die Absicherung der Unfallstelle vor dem Notruf und der Ersten Hilfe und die Einschätzung, ob man ungefährdet Hilfe leisten kann. Niemand sei verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu begeben, um zu helfen.

2 Notruf: Mit der 112 gibt es eine europaweit gültige Notrufnummer, die man jederzeit kostenfrei anrufen kann – auch vom Handy. Zusätzlich gibt es auf Autobahnen orangefarbene Notrufsäulen. Beim Notruf sollte man den Rettungskräften sagen: Wo ist der Unfall geschehen? Was ist geschehen? Wie viele Personen sind verunglückt? Welche Verletzungen liegen womöglich vor? Wer meldet gerade diesen Unfall? Danach gilt es, nicht einfach aufzulegen. Das Gespräch sollte immer von den Rettungskräften beendet werden.

3 Sofortmaßnahmen: Zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen gehören Wiederbelebungsmaßnahmen, die stabile Seitenlage, die Stillung von stark blutenden Wunden und die Schockbekämpfung. Gerade bei den Wiederbelebungsmaßnahmen nach Atem- oder Kreislaufstillstand dürfe man nicht zögerlich sein. „Wenn ein Mensch nicht mehr atmet und keinen Blutkreislauf hat, wird er sterben“, erklärt Gehrmann. „Das heißt, dass man nichts verschlimmern kann, selbst wenn man Fehler macht. Daher sollten Wiederbelebungsmaßnahmen bis zum Erfolg oder dem Eintreffen der Helfer durchgeführt werden.

4 Der Helm: „Sofern der Biker bei Bewusstsein ist, sollte man den Helm nicht abnehmen, da dieser Kopf- und Halswirbelsäule stabilisiert“, betont Gehrmann. Letztlich dürfe der Verunglückte selbst entscheiden, ob er den Helm abnehmen will. Wenn das Unfallopfer nicht ansprechbar ist, gilt das nicht. „Im Fall einer Bewusstlosigkeit muss der Helm vorsichtig entfernt werden, um die stabile Seitenlage und Wiederbelebungsmaßnahmen zu ermöglichen“, erklärt der TÜV-Experte: „In diesem Fall ist das Risiko einer weiteren Wirbelsäulenverletzung geringer, als die Gefahr durch Ersticken oder Herzstillstand.“