Bisher waren die freiwilligen Kräfte regelmäßig im Einsatz. Weil Haftungsfragen nicht geklärt sind, geht das vorerst nicht mehr. NRW-Verband sucht nach Lösung.
Bisher war es gute Tradition: Wenn der Martinszug der Plattdütschen durch Fuhlenbrock zog, hat die Freiwillige Feuerwehr des Stadtteils ihn abgesichert. Und auch in anderen Stadtteilen engagieren sich die Ortswehren bei solchen Veranstaltungen.
Doch nun gibt es Probleme. Feuerwehrchef Kim Heimann, der als Vorsitzender des Stadtfeuerwehrverbands auch zuständig ist für die freiwilligen Kräfte, sagt nämlich: „Als Leiter der Feuerwehr muss ich empfehlen, das künftig nicht mehr zu tun.“ Denn die Verantwortung ginge in so einem Fall an denjenigen über, der an dem Tag als Zugführer im Einsatz ist. „Er muss die verkehrsrechtliche Verantwortung übernehmen. Und das kann ich keinem freiwilligen Feuerwehrmann übertragen“, so der Feuerwehrchef. Man merkt Heimann an, dass er hier in einem Dilemma steckt. Denn er weiß selbstverständlich, dass eine Freiwillige Feuerwehr auch davon lebt, im Stadtteil präsent zu sein, sich an den Aktionen dort zu beteiligen: „Deshalb sehe ich das Problem auch als Bürger dieser Stadt, und da stellt sich schon die Frage: Wer soll es machen, wenn nicht die Feuerwehr.“
Das Thema sei sehr problematisch. „Es ist im Prinzip aufgekommen, als in Menden ein Auto in einen Schützenumzug gerast ist.“ Das war 2009, und seither befasst sich die Feuerwehr mit dem Thema – und zwar nicht nur in Bottrop. Der Verband der Feuerwehren in NRW hat eigens ein Merkblatt entwickelt, in dem die Zuständigkeit von Feuerwehr und Polizei bei der Absicherung von Umzügen beschrieben wird. Grundsätzlich sei die Feuerwehr dafür zunächst einmal nicht zuständig. Übernimmt sie eine solche Aufgabe doch, dann sei es wichtig, die Zuständigkeiten zu beachten, sagt Christoph Schöneborn, der Geschäftsführer des Verbands. So dürfe die Feuerwehr keine Polizeiaufgaben übernehmen. In dem Fall heißt das, sie darf den Verkehr nicht lenken. Im Prinzip aber ist schon jede Sperrung einer Seitenstraße eine verkehrslenkende Maßnahme. Diesen rechtlichen Rahmen gelte es einzuhalten, sagt Schöneborn. Sein Verband hat deshalb festgehalten: „Sichert die Feuerwehr offiziell einen Umzug ab, so haftet für die Schäden, die aus einer fehlerhaften Absicherung entstehen, die Gemeinde.“
Eine pragmatische Lösung finden
Niemand will, dass Einsatzkräfte, die sich ehrenamtlich engagieren, bei Unfällen plötzlich in der Haftung sind. Doch was auch niemand will: Martinszüge, die womöglich abgesagt werden müssen, weil niemand den Zug sichern kann. Und denkt man einen Schritt weiter, was ist dann mit den Zügen, an denen sich die Feuerwehr nicht beteiligt, bei denen Eltern den Weg absichern? Wie verhält es sich hier mit der Haftung? Rechtlich ist es klar, den Verkehr lenken darf allein die Polizei. Doch dass die sämtliche Züge aufwändig absichert, ist nicht realistisch. Es ist also die berühmte Zwickmühle. Aber es muss doch möglich sein, eine pragmatische Lösung für das Problem zu finden – im Sinne der Kinder, die sich auf ihren Martinszug freuen.
Nicht dafür ausgebildet
Doch bei Fahrlässigkeit oder gar grober Fahrlässigkeit werde sich eben die Versicherung der Gemeinde an den Feuerwehrmann wenden, der die Verantwortung trug, sagt Heimann. Denn letztlich seien Feuerwehrleute für so etwas nicht ausgebildet. Das Problem sei gar nicht in erster Linie das Blaulichtfahrzeug, das den Zug nach hinten sichert, sondern vielmehr die Seitenposten. Selbstverständlich könne der Oberbürgermeister als Dienstherr anordnen, dass die Feuerwehr Martinszüge begleite. Doch ganz aus der Haftung seien die Kräfte damit nicht, sagt Heimann. „Wir überlegen im Moment, was es da für eine Lösung geben kann und wie unsere Empfehlung an den Oberbürgermeister aussieht. Wir hoffen, das Problem noch vor den Martinszügen lösen zu könne, aber die Rechtslage ist kompliziert.“