Bottrop. Bei einer Motto-Party in Bottrop geriet das Kleid einer Abiturientin in Flammen. Der Täter wurde am Freitag wegen Körperverletzung verurteilt.
Zwei Wochen Dauerrarrest und 100 Sozialstunden: Zu dieser Strafe hat das Amtsgericht Bottrop am Freitag einen jungen Mann verurteilt, der bei einer bei einer Motto-Party im März dieses Jahres das aus Watte bestehende Kostüm einer Mitschülerin angezündet hatte. Die junge Frau erlitt dabei schwere Verbrennungen und musste in einer Spezialklinik behandelt werden.
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Das Schöffengericht wandte das Jugendstrafrecht und verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er habe, so die Begründung des Gerichts, die Brandgefahr zwar absehen können, die schweren Folgen aber nicht gewollt.
Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafe gefordert
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Jugendstrafe gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Eine solche Strafe ist nach Auskunft eines Gerichtssprechers nur möglich, wenn beim Täter eine schädliche Neigung vorliegt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Beides sei hier nicht der Fall gewesen: Der Täter ist nicht vorbestraft.
Der durch die Sozialstunden erwirtschaftete Betrag soll nach dem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich dem Opfer zugute kommen.
Der Vorfall hatte sich beim Rathaussturm ereignet, der in diesem Jahr Teil der Mottowoche war. Nachdem das Watte-Kostüm der Abiturientin des Josef-Albers-Gymnasiums in Flammen geraten war, gelang es anderen Schülern, das Feuer mithilfe von Taschen und Jacken zu ersticken. (dor)