Bottrop. . Sozialausschuss lehnt das „Bremer Modell“ aus Kostengründen ab. Stattdessen bleibt es beim KV-Modell, das 1,4 Millionen Euro weniger kosten soll.

Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird in Bottrop nicht eingeführt. Das hat der Sozialausschuss Ende des Monats mehrheitlich so beschlossen und damit eine bereits im Juni getroffene Entscheidung bestätigt. Bekanntlich hatte die Flüchtlingshilfe Bottrop im Vorfeld der Sitzung für die Einführung der Chipkarte geworben. Aus Kostengründen wurde dies abgelehnt.

„Wir haben uns für das KV-Modell entschieden, das bietet die gleichen Leistungen, ist genauso einfach in der Handhabung, aber 1,4 Millionen Euro preiswerter“, erklärten die beiden SPD-Sozialpolitikerinnen Renate Palberg und Jutta Pfingsten jetzt bei einem Gespräch mit der WAZ. Von der Flüchtlingshilfe hatten sich die beiden Politikerinnen im Vorfeld der Entscheidung unter Druck gesetzt gefühlt. Die Flüchtlingshilfe plädierte für die Einführung der Gesundheitskarte, dem sogenannten „Bremer Modell“, bereits in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik, weil das „humaner“ sei und eine freie Arztwahl ermögliche.

Das Land NRW hatte kürzlich eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit acht Krankenkasse getroffen und den Kommunen die Einführung freigestellt. Die Bottroper Grünen hatten dies beantragt, ihren Antrag dann aber in der Sitzung zurückgezogen und ebenfalls für das KV-Modell gestimmt.

Bremer Modell ist teurer

Ein Vergleich der Verwaltung zwischen den beiden Modellen habe ergeben, dass das „Bremer Modell“ wesentlich teurer sei, weil die Krankenkassen den Kommunen erhebliche Verwaltungsgebühren in Rechnung stellten. „Das ist reinste Abzocke“, empört sich Renate Palberg darüber, dass in den ersten 15 Monaten höhere Verwaltungskosten berechnet würden als danach. „Das Land hat sich über den Tisch ziehen lassen“, stellt sie fest.

Die Versorgung der Flüchtlinge aber sei mit dem KV-Modell nicht schlechter als mit dem Bremer, stellen die beiden Politikerinnen fest. Die Flüchtlinge haben freie Arztwahl und bekommen zu Beginn des Quartals Behandlungsscheine für Arzt und Zahnarzt ausgehändigt (wenn sie in einer Gemeinschaftsunterkunft leben) oder zugeschickt (wenn sie eine Wohnung haben).

In den ersten 15 Monaten stehen ihnen die (eingeschränkten) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Krankenhauseinweisungen – so fern kein Notfall vorliegt – Heil- und Hilfsmittel müssen zuvor durch die Stadtverwaltung genehmigt werden.

Beim KV-Modell, bei dem der Verwaltungsaufwand insgesamt geringer sei, zahlen die Kommunen ebenfalls eine Pauschale pro Flüchtling an die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die wiederum mit den behandelnden Ärzten abrechnet.