Bottrop. . Jugendamt rechnet mit doppelt so vielen KIndern und Jugendlichen, die völlig allein sind. Zurzeit leben 14 junge Flüchtlinge in Bottrop. Die meisten kommen aus dem Kriegsland Syrien.
Die Stadt rechnet damit, dass sie in Zukunft jährlich mehr als 30 Kinder, die ohne Eltern auf der Flucht sind, in Obhut nehmen muss. Das sind mehr als doppelt so viele wie zurzeit. Jetzt leben in Bottrop 13 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, von denen die Stadt weiß.
Das teilt Beigeordneter Paul Ketzer nach einer ersten Schätzung der Mitarbeiter des städtischen Jugendressorts jetzt auf Nachfrage der SPD mit, die wissen will, wie die Stadt diese Kinder unterbringen und eingliedern will. Denn die Stadt stellt sich darauf ein, dass ab November das neue Verteilungsverfahren für Kinder, die allein auf der Flucht sind, eingeführt wird, um die Unterbringung, Versorgung und Betreuung geflüchteter Kinder und Jugendliche zu verbessern.
Land erstattet nicht alle Kosten
„Viele der Jugendlichen sind traumatisiert, haben eine lange Flucht ohne Eltern mit schrecklichen Erfahrungen hinter sich und benötigen deshalb eine besondere Unterstützung“, meint SPD-Ratsfrau Anja Kohmann. Sie will außerdem wissen, ob die Stadt diese Aufgabe mit ihrem Personal überhaupt bewältigen kann und wie viel Geld Bund wie Land dafür bezahlen.
Von den 13 Flüchtlingskindern, die derzeit ohne Eltern in Bottrop leben, sind sechs zwischen 17 und 18 Jahren, und sechs zwischen elf und 16 Jahren alt. Ein Kind ist jünger als zehn Jahre. Die meisten allein geflohenen Jugendlichen kommen aus Syrien, weitere aus dem Irak und dem Iran sowie aus Mazedonien, Serbien und Albanien.
Mitarbeiter des Jugendressorts nehmen sofort Kontakt mit allein geflohenen Kindern und Jugendlichen auf. Fast immer ist ein Dolmetscher dabei, da die jungen Leute kein Deutsch und auch nur ein wenig Englisch sprechen. Die Mitarbeiter der Stadt möchten erfahren, ob die Kinder und Jugendlichen Verwandte haben, die schon in Deutschland leben und sie aufnehmen könnten. Sind die Kinder völlig allein, nimmt das Jugendamt sie in Obhut, und ein Vormund kümmert sich um ihre Betreuung. Dabei lehnt das Jugendamt die Unterbringung dieser Kinder in einer der beiden Erstaufnahmestätten für Erwachsene, die es in der Stadt gibt, grundsätzlich ab.
Die meisten, aber nicht alle Kosten, die bei der Betreuung der in Obhut genommenen Flüchtlingskinder entstehen, erstattet das Land. Für die Personalkosten zum Beispiel, die der Stadt zusätzlich entstehen, gebe es keinen Ausgleich, heißt es. Die tatsächlichen Kosten der Stadt durch die Aufnahme von Kindern, die allein auf der Flucht sind, lassen sich daher nicht vorhersehen, lautet daher auch das Fazit des Ersten Beigeordneten.