Bottrop.. Noch in dieser Woche soll die erste Fahrradstraße in Kirchhellen eröffnet werden. Zwei weitere folgen demnächst in Stadtmitte und im Bottroper Süden.


Bottrop bekommt nun drei Fahrradstraßen. Die erste soll noch in dieser Woche in Kirchhellen ausgewiesen werden. Sie führt über die Gregorstraße, Wiedau und Burgstraße im Abschnitt zwischen Wiedau und In der Koppel.

Wie die WAZ bereits berichtete, werden weitere Fahrradstraßen in Bottrop-Mitte in der Gustav-Ohm-Straße und in Bottrop-Süd in der Beckstraße im Abschnitt zwischen Horster Straße und Kreuzung Bernhard-Poether-Weg ausgewiesen.

Maximal Tempo 30 erlaubt

Die Kennzeichnung als Fahrradstraße bedeutet, dass wird die Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt wird. Die gesamte Fahrbahn hat dann die Funktion eines „Radwegs“. Der Radverkehr hat dort Vorrang. Das Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist ausdrücklich erlaubt. An Kreuzungen und Einmündungen gelten die örtlichen Vorfahrtsregeln wie bisher: Sofern nicht anders beschildert, gilt „Rechts vor Links“, für Kraftfahrzeuge und auch für Radfahrer. Die Gehwege sind weiterhin den Fußgängern vorbehalten.

Jede der drei Fahrradstraßen im Stadtgebiet ist aber auch für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben. Für alle Verkehrsteilnehmer - auch für Radfahrer, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Der Radverkehr bestimmt hier das Geschwindigkeitsniveau, da dieser weder gefährdet noch behindert werden darf. Der Kraftfahrzeugverkehr muss daher, wenn nötig, die Geschwindigkeit weiter verringern.