Bottrop. E i n Abfallexperte bei der Stadt Bottrop muss sich beinahe täglich um solche Schandflecken kümmern. Als Ein-Mann-Behörde kommt er den Umweltfrevlern aber nur selten auf die Spur.

Grundstückseigentümer sind am Ende immer die Dummen. Wenn Umweltsünder ihren Müll einfach in die Landschaft, in den Wald oder sonst irgendwo in der Stadt in eine schlecht einsehbare Ecke kippen, halten sich die Behörden letztlich an die Besitzer des vermüllten Geländes. „Der Grundstückseigentümer wird angewiesen, den Müll zu entsorgen“, sagt Frank Große-Büning von der Stadt.

Bußgelder fallen hoch aus

Denn die Stadt habe nicht immer Erfolg dabei, den eigentlichen Umweltverschmutzer dingfest zu machen. „Die Verursacher lassen meistens keinen Hinweis da, und es ist recht schwierig die Tat dann nachzuweisen“, bedauert der Abfallexperte, der im städtischen Ressort für Umwelt und Grün an der Braker-straße arbeitet. Einfach liegen bleiben könne der wilde Müll selbstverständlich dennoch nicht. „Es gibt aber durchaus auch Fälle, die aufgeklärt werden können“, betont er. Die Müllsünder müssen dann nicht nur die Kosten für die Beseitigung der Abfälle tragen, auf sie kommt außerdem ein Bußgeld zu. Je nach Schwere des Falls könne allein das Bußgeld mehrere hundert Euro kosten. Frank Große-Büning ist sozusagen die Untere Abfallwirtschaftsbehörde in Person. Als Einzelkämpfer muss er dafür sorgen, dass Firmen wie Privatleute ihre Abfälle ordentlich entsorgen. Gerade mit illegaler Müllentsorgung hat der städtische Angestellte daher viel zu tun. „Das macht Arbeit, denn es erfordert einen enormen zeitlichen Aufwand“, ärgert sich Große-Büning über die Müllsünder. Bei jeder wilden Müllkippe sei ja auch zu klären, welche Abfälle dort lagern, wem sie zuzuordnen sind, ob sie womöglich schädliche Stoffe enthalten, und wie sie dann beseitigt werden müssen. „Das tritt beinahe täglich auf“, sagt der Abfallexperte. Oft stehen dann die Steuerzahler dafür gerade, wenn Umweltsünder mit wildem Müll Wälder verschandeln. Zumeist seien diese ja in öffentlicher Hand.

Bauschutt und alte Autos im Blick

Wer ein Haus oder eine Firma abreißen lassen will, braucht dazu Frank Große-Bünings Abbruchgenehmigung. Vorher muss schließlich geklärt sein, wie und wohin der Bauschutt gebracht werden kann oder darf.

Im Bauschutt können schließlich gefährliche Stoffe stecken. So könnten die Fliesen in einem Altbau Schwermetalle wie Blei oder auch Zink enthalten. Auch Dachziegel sind längst nicht immer astrein. Altes Holz muss der städtische Abfallexperte auf eine mögliche Belastung mit PCB untersuchen lassen. Künstliche Mineralfasern oder gar Asbest dürfen nicht einfach so auf den Müll gebracht. „Vieles muss getrennt und gesondert entsorgt werden“, erklärt Frank Große-Büning. Welche Abfallarten im Einzelnen bei so einem Abriss anfallen, erfassen im Fall der Fälle Sachverständige.

Als einziger Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde überwacht Große-Büning auch, ob Unternehmen ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen. Das gilt für gefährliche Abfälle ganz besonders, aber seit gut einem Jahr auch für nicht gefährliche Abfälle, erklärt der Umweltschützer. Die Betriebe sind verpflichtet zu dokumentieren, um welche Abfälle es sind handelt und führen dazu regelrecht Kataster. „Die Firmen müssen außerdem Nachweise erbringen, wo ihre Abfälle letztlich geblieben sind“, sagt der städtische Fachmann. Wie zum Beispiel mit alten Autos umzugehen ist, legt eine exakte Verordnung fest

Was für die Entsorgung von Abfällen an Formalitäten und Pflichten anfällt, gilt auch für Abfallsammlungen. Schrotthändler oder Altkleidersammler zum Beispiel brauchen demnach für ihre Straßensammlungen die Erlaubnis der Behörde.