Bottrop. Im Streit mit dem VRR um die Auslastung des Parkhauses verzichtet die Stadt für anderthalb Jahre auf Parkgebühren. Aus ihrer Sicht rechnet sich das.

Gute Nachricht für Autofahrer: Vom 1. Juli bis zum Jahresende 2016 will die Stadt im Parkhaus am Hauptbahnhof keine Parkgebühren kassieren - und macht dabei nach eigener Einschätzung ein gutes Geschäft. Klingt verrückt, vor allem, weil die Stadt erst im Herbst 2013 die Gebühren erhöht hatte. Macht aber Sinn vor dem Hintergrund des jahrelangen Streits mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) um die Auslastung des Parkhauses, der inzwischen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gelandet ist.

Der Konflikt mit dem VRR ist fast so alt wie das Parkhaus selbst, das 2006 eröffnet wurde. Das Land zahlt seither über den Verbund einen Zuschuss für die Anlage. Bedingung: Die Stadt muss belegen, das die Plätze zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind. Das gelang bis 2008 nicht, also wurde die Vereinbarung nachgebessert. Drei Jahre später meldete die Stadt Vollzug: 362 Kunden hätten ein Parkplatz-Abo, das bedeute eine Auslastung von mehr als 91 Prozent.

Komisch nur, dass das Parkhaus trotzdem nicht voller wird. Pendler können das am Hauptbahnhof jeden Tag sehen, und der Verkehrsverbund hat es auch gesehen. Mehrfach haben Mitarbeiter des Verbundes nachgeschaut, wie viele Autos dort abgestellt sind. Sie kamen auf eine durchschnittliche Auslastung von 25 Prozent. Viel zuwenig, findet der Verbund und hat der Stadt, Höhepunkt der Auseinandersetzung, im vergangenen Sommer einen Rückforderungsbescheid geschickt: Von den mehr als 3,5 Millionen Euro, die für das Parkhaus an Zuschüssen geflossen sind, will der VRR wegen mangelnder Auslastung mehr als 2,2 Millionen zurück haben - und die künftige Förderung kürzen.

Gegen diesen Bescheid hat die Stadt einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Sie bleibt bei ihrer Auffassung: Nicht jeder Dauerkartenbesitzer stehe jeden Tag im Parkhaus, also bleibe die Zahl der abgestellten Autos „zwangsläufig“ hinter der Zahl der verkauften Tickets zurück. Außerdem: Auf welcher Basis Auslastung definiert wird, stehe nicht im Förderbescheid, sondern nur in einem Prüfvermerk (die WAZ berichtete).

Inzwischen haben Stadt und VRR in außergerichtlichen Verhandlungen offenbar Einigkeit erzielt. „Wir werden das Parken kostenfrei machen. Das ist jetzt vereinbart“, sagt Stadt-Sprecher Thorsten Albrecht. Die Stadt will sogar Dauerkarten-Kunden das bereits gezahlte Geld erstatten. Der Rat muss dieser Regelung aber noch zustimmen.