Bottrop/Gladbeck. . Jede Gemeinde kann 50 000 Euro an Zuschuss bekommen, wenn sie ein innovatives Projekt im Sinne des Zukunftsbildes des Bistums entwickelt.
Das Bistum Essen hat sechs Millionen Euro bereitgestellt, um in den kommenden drei Jahren innovative Projekte von Kirchengemeinden zu unterstützen. Ab sofort kann daher auch jede Bottroper und Gladbecker Pfarrei maximal 50 000 Euro pro Jahr beantragen, falls sie entsprechende Vorhaben ausgearbeitet hat und gefördert bekommen möchte.
Der Leiter des Pastoraldezernats im Bischöflichen Generalvikariat, Michael Dörnemann, nimmt zu dem Vorstoß des Bistums Stellung.
WAZ: Einerseits spart die Kirche und setzt sich kleiner. Jetzt wird jedoch ein Fonds über sechs Millionen Euro aufgelegt.
Dörnemann: In der Tat werden wir uns in den kommenden Jahren angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der demografischen Entwicklung als Kirche kleiner setzen müssen. Wir dürfen uns aber nicht kaputt sparen, sondern wollen auch gezielt in neue pastorale Projekte investieren. Die Gelder des Innovationsfonds stammen aus Haushaltsüberschüssen der vergangenen Jahre. Nun geht es darum, mit diesem Geld neue, zukunftsweisende Wege zu finanzieren – zum Beispiel Projekte, die Menschen ansprechen, die bislang nur selten Gast in unseren Gemeinden sind.
Welche Projekte sollen gefördert werden?
Projekte, die helfen, unserem Zukunftsbild vor Ort ein Stückchen näher zu kommen. Dieses Zukunftsbild ist das Ergebnis unseres bistumsweiten Dialogprozesses und beschreibt seit gut eineinhalb Jahren, wie wir im Ruhrbistum Kirche sein möchten: Wir möchten in einer Kirche leben, die berührt, wach, vielfältig, lernend, gesendet, wirksam und nah bei den Menschen ist. Alle Vorhaben, die eines oder mehrere dieser Ziele im Blick haben, haben gute Chancen auf Unterstützung von uns. Dabei läuft die Beantragung der Fördergelder zwar über eine Pfarrei, wir suchen aber gezielt Ideen, die sich nicht nur um den eigenen Kirchturm drehen. Wo gibt es Kooperationen mit anderen Partnern aus der Bürgerschaft oder der Ökumene? Wo hilft eine Vernetzung mit neuen Initiativen, um einem gemeinsamen Ziel näher zu kommen?
Wie funktionieren die Beantragung und die Abwicklung konkret?
Dreimal im Jahr gibt es künftig einen Stichtag für Anträge zum Innovationsfonds, der erste Stichtag ist der 31. Mai. Für Anträge, die uns bis dahin vorliegen und die anschließend ein Kuratorium positiv bewertet, beginnt ab dem 1. September die Auszahlung. Jede Pfarrei kann pro Jahr maximal 50 000 Euro aus dem Innovationsfonds erhalten, wobei wir grundsätzlich davon ausgehen, dass jedes Projekt mit einem Eigenanteil von 15 Prozent finanziert wird.
Wichtig ist, dass der Innovationsfonds zunächst für die kommenden drei Jahre geplant ist. Das heißt, dass Projekte, die von uns gefördert werden, entweder nach drei Jahren auslaufen – oder dass von Beginn an eine Anschlussfinanzierung geplant wird. Grundsätzlich schließe ich aber auch eine Verlängerung des Fonds nicht aus, wenn sich unsere Steuereinnahmen in den kommenden drei Jahren deutlich besser entwickeln sollten.