Bottrop. . Medizinische Untersuchungen finden schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes statt. Stadt prüft anderes Modell der Gesundheitsversorgung.
„Es macht Sinn, alle zu impfen“, erklärt Dr. Claudia Postberg-Flesch. Sie ist im Bottroper Gesundheitsamt zuständige Abteilungsleiterin für hier lebende Flüchtlinge. Seit März erhalten alle neu Ankommenden im Gesundheitsamt die gängigen Impfungen bzw. ihr Impfschutz wird kontrolliert. „Das ist gerade in den Gemeinschaftsunterkünften wegen der hohen Ansteckungsgefahr besonders wichtig“, erklärt die Ärztin.
Infektionen verhindern
Geprüft werde vor allem bei den nach 1970 Geborenen, ob sie gegen gängige Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps und Röteln geimpft sind. Bei den Älteren gehe man von ausreichendem Schutz aus, erklärt die Ärztin. Mitarbeiter des Sozialamtes begleiten die Flüchtlinge zum Gesundheitsamt. In der Regel sind auch Dolmetscher dabei, die das Aufklärungsgespräch mit der Ärztin übersetzen. Dazu gibt es Impfaufklärungsbögen in der Landessprache. Bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden die Menschen medizinisch untersucht, zum Teil auch geimpft. Damit sollen Masseninfektionen verhindert werden.
Die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge war am Dienstag auch Thema im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie. Anfang des Jahres hatte es Kritik von zwei Kinderärztinnen an der Bottroper Regelung gegeben. Die war in den 90-er Jahren eingeführt worden, soll aber wohl bald der Vergangenheit angehören, wie Sozialamtsleiter Peter Sommer in der Sitzung erklärte. Die Stadt habe vor, sich dem Modell der Kassenärztlichen Vereinigung anzuschließen. Dabei müssten die Flüchtlinge sich zwar noch einen Behandlungsschein vom Sozialamt ausstellen lassen, könnten aber anschließend einen Arzt ihrer Wahl aufsuchen und nicht nur einen, mit dem die Stadt zuvor einen Vertrag abgeschlossen hat. Die Ärzte rechnen die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab, die Stadt zahlt eine monatliche Pauschale für jeden Flüchtling.
Land prüft „Bremer Modell“
Die Grünen plädieren für das „Bremer Modell“, bei dem jeder Flüchtling eine eigene Versicherungskarte erhält. Dieses Modell wird auch gerade auf Landesebene geprüft. Bei beiden Modellen gilt allerdings nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes nur ein eingeschränkter Krankenversicherungsschutz. Im übrigen wurde im März das Gesetz geändert: Jetzt haben Asylbewerber bereits nach 15 (und nicht mehr nach 48) Monaten die gleichen Ansprüchen wie Sozialhilfeempfänger und erhalten dann auch die gleichen Leistungen der Krankenversicherung.