Die so genannte „Stechuhr aus Papier“ ist nach Gewerkschaftsauffassung ein Muss: Wer in Bottrop zum gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde arbeitet, soll seine Arbeitszeiten aufschreiben. Diesen Rat gibt Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Stunden-Heftchen
„Jede Überstunde muss notiert werden. Nur so gehen Beschäftigte auf Nummer sicher, dass sie den Stundenlohn von 8,50 Euro auch tatsächlich bezahlt bekommen“, sagt Yvonne Sachtje. Die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet warnt vor „der Versuchung der Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertür zu umgehen – „durch unbezahlte Mehrarbeit, die nicht notiert werde“.
Ein simples Stunden-Heftchen, in dem Beschäftigte jeden Tag ihre geleisteten Arbeitszeiten aufschreiben, reiche völlig aus. „Mit so einer ‚Stechuhr aus Papier‘ kann man dem Chef jede Stunde schwarz auf weiß glaubwürdig nachweisen“, sagt NGG-Geschäftsführerin Yvonne Sachtje. Auch die 10 100 Mini-Jobber in Bottrop sollten dies tun. Bei ihnen sei der Arbeitgeber zwar zur Dokumentation der Arbeitszeit verpflichtet. „Eine Parallel-Kontrolle schadet allerdings auch nicht“, so die NGG Ruhrgebiet.
Mindestlohn light
Das „Jammern über die Dokumentationspflicht“ im Arbeitgeberlager sei zwar ausgesprochen laut, „aber völlig grundlos“. Im Gastgewerbe sei das Dokumentieren von Arbeitszeiten längst gängige Praxis – schon deshalb, um Überstunden oder Nachtzuschläge ordentlich zu bezahlen. Die NGG-Geschäftsführerin fordert die örtlichen Bundestagsabgeordneten deshalb auf, jetzt „keine Arbeitgeber-Reparaturen am Mindestlohngesetz vorzunehmen“. Ein „Mindestlohn light“, der etwa durch eine fehlende Dokumentation der Arbeitszeiten bei Mini-Jobbern nicht kontrolliert werden könne, werde „zum Flopp“.
Kaufkraft
Sämtliche Pläne, das Mindestlohngesetz aufzuweichen, lehnt die NGG Ruhrgebiet strikt ab. Der Mindestlohn sei auf einem guten Weg. Es komme nun darauf an, ihn mit seinen positiven Effekten sozial und wirtschaftlich wirken zu lassen. „Das zusätzlich verdiente Geld fließt jetzt nahezu eins zu eins in den Konsum. Es sorgt damit für mehr Kaufkraft in Bottrop und dadurch für eine Stärkung der Wirtschaft“, so Sachtje.
Um zu garantieren, dass auch tatsächlich der Mindestlohn gezahlt werde, sei es eben auch notwendig, die Arbeitsstunden festzuhalten. Um eine korrekte Entlohnung zu sichern, müssten die Arbeitszeiten dokumentiert werden.„Arbeitgeber, die dazu nicht bereit sind, müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie denn eine korrekte Lohnabrechnung hinbekommen wollen?“, heißt es bei der Gewerkschaft Nahrung, Gaststätten, Genuss.