Bottrop. . Die SPD will das Vorbehaltsnetz der Straßen überprüfen. Können Strecken rausfallen, wäre das eine Chance für Tempolimits, wie sie Anwohner wünschen.
Tempo 30? Oder doch 50? Bei der Frage kochen gerade auf Anwohnerversammlungen die Emotionen hoch. Geht es um die Erneuerung einer Straße, dauert es erfahrungsgemäß nicht lang, bis seitens der Anwohner der Wunsch nach Tempo 30 vor ihrer Haustür laut wird. Aktuell etwa am Quellenbusch in Vonderort oder auch an der Schneiderstraße in Grafenwald.
Übergeordnete Straßen
Zuletzt hat die Verwaltung diese Wünsche immer wieder ohne größere Diskussion – auch in den politischen Gremien – vom Tisch gewischt. Meist mit dem Verweis auf das so genannte Vorbehaltsnetz. Das ist ein Netz übergeordneter Straßen, über die schließlich die Anliegerstraßen erschlossen werden. Die Einstufung der Straßen übernimmt das Planungsamt auf Beschluss des Rates. Beim Thema Geschwindigkeit sitzt das Straßenverkehrsamt mit im Boot. Denn auf den Vorrangstraßen soll Tempo 50 gelten. Damit waren Diskussionen über ein Tempolimit meist von vornherein unterbunden.
Nun wollen die Politiker das Thema anders anpacken. Anstatt über Geschwindigkeitsbegrenzungen wollen sie über das Vorbehaltsnetz an sich diskutieren. Zuletzt wurde es in den 1980er-Jahren unter die Lupe genommen. Jetzt hat die SPD einen Antrag für die nächste Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses eingebracht. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, die „Klassifizierung des örtlichen Straßennetzes zu überprüfen“. Das Ergebnis soll in den Bezirksvertretungen vorgestellt und abschließend im Ausschuss beraten werden, so die SPD-Vorstellungen. Im Kern geht es um die Bewertung, ob die derzeitige Einstufung der Straßen noch „den aktuellen Anforderungen“ entspricht oder ob nicht einzelne Straßen aus diesem Netz gestrichen werden könnten oder ob andere dem Netz hinzugefügt werden müssen. Bei einer Überprüfung dürften vor allem die „Verkehrs- und Sammelstraßen“ (in der Karte gelb) in den Blick genommen werden.
Geht es nach dem SPD-Antrag, soll das besondere Augenmerk auf jenen Straßen liegen, für die bereits Ausbaupläne existieren. Denn die aktuelle und auch zukünftige Klassifizierung einer Straße soll bei Ausbauplänen verstärkt in den Blick genommen werden.
Vorschriften bei der Erneuerung
Das hilft zum einen bei der Diskussion über mögliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, zum anderen gelten für Straßen, die nicht zum Vorbehaltsnetz gehören, andere Ausbau-Vorschriften, so Rüdiger Lehr, Vorsitzender des Bau- und Verkehrsausschusses. Zum Beispiel für die Fahrbahnbreite.
Dass es durchaus Änderungen am Vorbehaltsnetz geben kann, zeigt sich aktuell bei der Hünfeldstraße. Sie soll aus dem Netz gestrichen werden. Dort gilt seit einigen Monaten im Vorgriff auf diese Entscheidung schon Tempo 30.