Bottrop. . 63-Jähriger steht seit Freitag vor Gericht. Und mit ihm vier Männer, denen Bestechung vorgeworfen wird. Überraschend verweigerten alle eine Aussage.
Es geht um Korruption eines führenden Mitarbeiters einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Stadt Bottrop. Der langjährige, ehemalige Prokurist der städtischen Wohnungsgesellschaft (GBB) muss sich seit Freitag wegen Bestechlichkeit vor dem Essener Landgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 63-Jährigen vor, in zehn Fällen die Vergabe von Aufträgen manipuliert und dafür Geld von den Begünstigten genommen zu haben. Es soll sich um einen fünfstelligen Betrag handeln. Das lief der Anklage nach über mehrere Jahre so, die Staatsanwaltschaft spricht von Februar 2007 bis Juli 2011. Ihre Ermittlungen begannen vor zwei Jahren, als gegen den Beschuldigten eine anonyme Anzeige eingegangen war.
Absprachen mit Unternehmen getroffen
Der 63-jährige Bottroper soll mit mehreren Sanitärunternehmen Absprachen getroffen haben. In den öffentlichen Ausschreibungen konnten sie deshalb günstigere Angebote als ihre Mitbewerber abgeben und bekamen so den Zuschlag.
Es handelte sich in den meisten Fällen um den Einbau von Gaszentralheizungen. Der GBB-Prokurist bekam laut Anklage dafür von den Unternehmen vier Prozent des Auftragswertes. Mitangeklagt sind vier Verantwortliche der mutmaßlich beteiligten Sanitärunternehmen im Alter zwischen 83 und 33 Jahren. Ihnen wird in fünf, vier, zwei und in einem Fall Bestechung im geschäftlichen Verkehr vorgeworfen.
Angeklagte machen keine Angaben
Damit hatte die Kammer wohl nicht gerechnet: „Wir sind überrascht“, sagte der Vorsitzende Richter der XII. Strafkammer, Oliver Greff. Denn, die fünf Angeklagten wollen keine Angaben machen. Sie schweigen am ersten Prozesstag. Zeugen hatte die Kammer in Erwartung wenigstens einiger Einlassungen nicht geladen.
Sowohl Richter Greff als auch Staatsanwältin Sonja Hüppe geben sich viel Mühe, wenigstens den ein oder anderen Angeklagten zu einer Aussage zu bewegen. Eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine Bewährungsstrafe stellen Staatsanwaltschaft und Gericht in Aussicht. Dieses Entgegenkommen „gilt aber nur jetzt und nicht mehr, wenn in der Beweisaufnahme die Schuld nachgewiesen wird“, versucht die Staatsanwältin einen Anreiz zu schaffen.
Doch die Angebote reizen die Angeklagten und deren Verteidiger offenbar nicht. Man habe das alles ausführlich besprochen, lassen sie das Gericht wissen.