Bochum. Urlaub im Corona-Risikogebiet kann bei der Heimkehr eine böse Überraschung geben. Wer dann in Quarantäne muss, muss mit Lohnkürzungen rechnen.

Wer in einem Corona-Risikogebiet Urlaub gemacht hat und sich nach seiner Heimkehr in eine zweiwöchige Quarantäne begeben muss, dem drohen Konsequenzen auf dem Gehaltszettel. So können Arbeitgeber die Lohnzahlungen für die 14-tägige Quarantänezeit einstellen.

„Wer sich wissentlich in ein Risikogebiet begibt, trägt auch das Risiko und kann nicht darauf setzen, vom Arbeitgeber bezahlt freigestellt zu werden oder vom Land Entschädigung zu erhalten“, heißt es von den Arbeitgeberverbänden Ruhr/Westfalen. Der Bochumer Arbeitsrechtler Christoph Ecke sieht das skeptisch. „Wenn kein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt – wenn etwa vorher nicht explizit vor einer Reise in ein Corona-Risikogebiet gewarnt wurde – dann muss der Lohn weitergezahlt werden.“ Aber wie regeln das die großen Bochumer Unternehmen?

Bergmannsheil bittet Angestellte, auf Urlaub in Risikogebieten zu verzichten

Sonderurlaub ohne Bezahlung, restlicher Tarifurlaub oder Freizeitausgleich müssen Bogestra-Angestellte nehmen, wenn sie trotz Warnung in ein Risikogebiet reisen und sich daraus nach der Heimkehr eine Quarantäne ergibt. Ausnahme sei, wenn ein negativer Corona-Test vorliege. Bei der Bogestra sind nach eigenen Angaben derzeit keine Mitarbeiter nach der Rückkehr aus dem Urlaub in Quarantäne.

Auch im Bergmannsheil haben Beschäftige nach einem Urlaub in einem Risikogebiet und einer sich anschließende 14-tägigen Quarantäne nicht automatisch einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. „Wenn es zu derartigen Fällen kommen sollte, würden wir diese entsprechend prüfen und gegebenenfalls eine Aussetzung der Lohnfortzahlung für die Zeit der Quarantäne veranlassen“, so heißt es vom Bergmannsheil.

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Wenn der Urlaubsort erst während der Reise zum Risikogebiet erklärt werde, greife die Lohnfortzahlung dagegen in jedem Fall. Die Universitätsklinik gibt an, ihre Mitarbeiter gebeten zu haben, auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten. Derzeit seien keine Fälle bekannt.

Sparkasse Bochum: Angestellte arbeiten notfalls zwei Wochen im Homeoffice

Auch bei der Stadtverwaltung gibt es nach Auskunft der Stadt derzeit keine bekannten Fälle von Urlaubsrückkehrern in Quarantäne. Ob es bei einer Reise in ein Risikogebiet Lohnkürzungen geben könne, müsse im Einzelfall geprüft werden, heißt es.

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Bei der Sparkasse Bochum müssen alle 1101 Mitarbeiter eine geplante Reise ins Ausland vorher mit der Personalabteilung besprechen. Die Beschäftigten würden dann für Hygiene- und Schutzmaßnahmen sensibilisiert. Wer in offiziellen Risiko-Gebieten reise, müsse 14 Tage nach der Heimkehr im Homeoffice arbeiten.