Querenburg. . Politik und Anwohner kritisieren die Fällgenehmigung „Auf dem Aspei 47“. Durch einen Eilantrag konnten Nachbarn die Abholzung vorerst aufhalten.

Nicht nur die jüngste Abholzaktion in der Innenstadt beschäftigt die Bürger, auch im Süden der Stadt üben Politik und Anwohner Kritik an geplanten Baum-Entfernungen. Wie die Grünen berichten, sollen die Fällgenehmigungen ohne Beratung des Umweltausschusses erteilt worden sein – darunter auf dem Grundstück „Auf dem Aspei 47-49“. Als Begründung habe die Stadtverwaltung genannt, dass es vor Ende der Fällperiode keine Ausschusssitzung mehr gebe. Ab Anfang März dürfen aus Naturschutzgründen keine Bäume mehr gefällt werden, weil die Brutzeit der Vögel beginnt.

Vier Bäume betroffen

„Das Verfahren in dieser Sache lehnen wir klar ab. Wir haben aus guten Gründen bestimmte Verfahrensabläufe bei Baumfällungen vereinbart. Der Ausschuss ist vor der Fällmaßnahme zu beteiligen. Eine solche Beteiligung kann nur dann stattfinden, wenn politische Einwände im Vorfeld einer Genehmigung gehört werden können“, so Oliver Buschmann, umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Rat. Laut Annika Vößing, Pressesprecherin der Stadt, sei das in diesem Fall nicht notwendig: „Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung wird in Kenntnis gesetzt, wenn mehr als fünf private Bäume gefällt werden müssen oder ein oder mehrere mit besonders stadtprägender Wirkung.“

Klage gegen das Bauvorhaben

Auf dem Grundstück Auf dem Aspei sind nur vier Bäume betroffen. Das erklärt die Verwaltung in einer Mitteilung vom 14. Februar. Hier heißt es, dass die Abholzungen in Zusammenhang mit dem Abbruch eines Einfamilienhauses und dem Neubau eines Mehrfamilienhauses stehen. Gefällt werden sollen ein Birnbaum, eine Kiefer, eine Zeder und eine Eiche – drei der Bäume sind 100 Jahre oder älter.

Die 120 Jahre alte Eiche liegt den Anwohnern Auf dem Aspei besonders am Herzen. Diese muss gefällt werden, weil sie in unmittelbarer Nähe zum Baufeld steht und durch die Baumaßnahme ihre Standsicherheit verlieren würde.

„Das sind tolle Bäume“, so Anwohnerin Helga Thomé. „Die Fällungen der Bäume und das geplante Bauvorhaben nehmen uns ein Stück Lebensqualität.“ Gemeinsam mit zehn Nachbarn hat sie bereits im letzten Juli Klage gegen das Bauvorhaben eingereicht.

Antrag beim Verwaltungsgericht

Von der Fällgenehmigung der Stadt erfuhr sie erst vor ein paar Tagen. „Ich war überrascht und habe direkt mit meiner Anwältin besprochen, was wir unternehmen können“, erklärt die Anwohnerin. „Also habe ich am Montag einen Antrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf aufschiebende Wirkung der Klage gestellt. Die zuständige Richterin erzählte mir, dass sie von der Stadt eine Stillhaltezusage hat. Das heißt, dass keine Bäume gefällt werden dürfen, bis der Antrag beschlossen wurde.“

Dies geschehe in einer Woche. „Die Stadt hat aufgrund des Eilverfahrens die Ausführung der Fällgenehmigung sofort untersagt“, bestätigt Sprecherin Annika Vößing. Klägerin Anja Thomé wird das nicht zufrieden stimmen.

„Der Bauherr kann eventuell eine Sondergenehmigung beantragen, damit er die Bäume auch nach Ende der Fällzeit entfernen lassen kann. Noch stehen sie, fragt sich nur wie lange noch.“