Weitmar.. Wegen zu viel Verkehr am Bahnhof Weitmar. Oberverwaltungsgericht prüft nun die Rechtmäßigkeit.


Nein, Jürgen Dassow ist kein Befürworter der Bebauung des ehemaligen Bahnhofs Weitmar. Als Teil einer Bürgerinitiative hat er alles versucht, den Bau von rund 100 Wohneinheiten in seiner unmittelbaren Nachbarschaft zu verhindern. Bekanntlich vergebens. Inzwischen hat er laut Anwalt seinen Frieden mit dem Neubaugebiet gemacht. Nur, dass künftig jede Menge Verkehr an seinem Haus vorbeirauschen wird, behagt Dassow auch weiterhin nicht.

Bis zum Baubeginn nebenan ließ es sich an der Holtbrügge aus seiner Sicht nämlich gut und vor allem ruhig leben. Kaum ein Auto verirrte sich in die Stichstraße. Das ist nun anders. Die Sackgasse ist zur Zufahrt zum Neubaugebiet (heißt inzwischen Mark’scher Bogen) geworden. Zum Ärger von Jürgen Dassow, der über seinen Anwalt Rolf Neumann einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen ließ, um den Bebauungsplan 946 anzufechten.

Ziel: eine zusätzliche Zufahrt von der Springorum-Allee

„Es geht meinem Mandanten allein um die Verkehrssituation und die künftig zunehmende Belästigung durch Lärm und Abgase“, erklärt Anwalt Rolf Neumann. Der Stadtverwaltung wirft Jürgen Dassow vor, im Bebauungsplanverfahren nicht ermittelt zu haben, welche zusätzliche Verkehrsbelastung durch das Baugebiet entsteht. Insofern habe man laut Neumann unterlassen, „die gesetzlich vorgesehene Abwägung der Interessen meines Mandanten mit den Interessen der Öffentlichkeit auf Bebauung des Bereiches“ abzuwägen. Daher nun der Normenkontrollantrag, durch den sich das Oberverwaltungsgericht mit Neumanns Argumenten auseinandersetzen und prüfen wird, ob der Bebauungsplan rechtmäßig ist.

Dassows Ziel: Eine zusätzliche Zufahrt zum Mark’schen Bogen über die Springorum-Allee. Neumann: „Dadurch würde sich der Verkehr vor dem Haus meines Mandanten deutlich reduzieren.“

Keine Bauverzögerungen durch den Antrag

Nach Ansicht des Juristen dürfte es einige Monate dauern, bis das Oberverwaltungsgericht zu einer Entscheidung kommen wird. Weiter gebaut werden darf aber trotzdem. „Der Normenkontrollantrag beeinträchtigt die Arbeiten aktuell gar nicht, denn der Bebauungsplan ist rechtskräftig“, sagt Stadtsprecherin Barbara Gottschlich. Zurzeit gebe es Anbindungsarbeiten für das neue Wohngebiet, aber keine städtischen Arbeiten, die mit dem geplanten Umbau der Straße in 2017 zusammenhängen. Diese städtische Baumaßnahme soll nächstes Jahr laufen. Weiter will sich die Stadt mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.