Hordel.

Probleme darstellen, moderate Lösungen für das zukünftige Wohnen in der Siedlung finden. Diesem Grundansatz folgte die aktuelle Bürgerversammlung zur Gestaltungssatzung für die ehemalige Bergmannssiedlung Dahlhauser Heide in der Epiphaniaskirche. Das städtische Planungsamt lud dazu ein. Weit mehr als 200 Bürger kamen.

Schließlich bestimmt diese 1980 aufgelegte Satzung, was, wie, wo an den Häusern und Grundstücken gebaut werden darf. Vorangegangen war damals der Stopp des Verfalls der ehemaligen Krupp-Siedlung durch den günstigen Verkauf an fleißige Sanierungswillige. Nun ging es um deren Weiterentwicklung. Im Sommer 2011 soll sie fertiggestellt sein.

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Stadtbaurat Dr. Ernst Kratzsch machte zum Auftakt die Problematik deutlich. „2700 Verstöße gegen die derzeit geltende Satzung haben wir bei unserer Untersuchung festgestellt“, erklärte er und erntete dafür auch saures Murren. Es gehe nun darum zu klären, wo mit einer Übergangsfrist Rückbauten vorgenommen werden müssten und wo andere Lösungen gefunden werden könnten, so Kratzsch. Zur energetischen Sanierung der Häuser erklärte er: „Es gibt schon jetzt erhebliche Eingriffe ins äußere Erscheinungsbild.“ Das wolle die Stadt zukünftig verhindern, so dass nur eine Innensanierung der Straßenfassaden möglich sei.

Architektin Yasemin Utku und Ingenieur Marcus Oetzel fiel es zu, ins Detail zu gehen. Utku erläuterte, wo sie Spielräume für eine Modifizierung sieht und was alles erhalten bleiben soll. Zur heutigen Satzung der „Kapps-Kolonie“ schickte sie voraus: „Sie trug wesentlich dazu bei, dass die zwischen 1905 und 1916 errichtete Siedlung mit ihren über 700 Wohneinheiten in der heutigen Gesamtstruktur erhalten blieb.“ Ihr Ziel insgesamt: die Satzung vereinfachen, wo es möglich ist.

Utku legte Wert darauf, das äußere Erscheinungsbild zu bewahren: „Es kommt darauf an, wo die Anbauten liegen oder liegen sollen.“ Folge: Alle Bauten, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind, müssen in der ursprünglichen Form erhalten bleiben. Das gilt vor allem für die historischen Giebelfassaden. Die Häuser müssen zudem einheitlich gestaltet sein, auch wenn die einzelnen Hälften verschiedene Besitzer haben.

Die Architektin nahm auch die Stadt in die Pflicht: „Die Gehsteige müssen plattiert sein wie die Hauszugänge.“ Die öffentlichen Grünflächen müssten gepflegt werden, wie es für die vorderseitigen Gärten der Häuser gelte. Für den sichtbaren Fensterbereich gilt, so Utku: Sie müssen einen Mittelsteg haben, im Untergeschoss gibt es nur Klapp- und keine Rollläden. Die Türen sollen nicht aus Glas, sondern aus Holz sein, mit einem Fenster. Farbe: je nach Bereich.

Oetzel untersuchte die energetische Sanierung: „Durch den Heizungskessel, das Dach und die Außenwände gibt es die größten Verluste.“ Die Investition rechne sich allerdings erst nach durchschnittlich 16 Jahren, da die Häuser solide gebaut wurden. Anhand von Wärmebildern zeigte er zudem, dass der Wärmeverlust durch die Wände niedrig ist. Der angestrebten Innendämmung spreche deshalb kaum etwas entgegen, so Oetzel.

Die folgende, sehr emotionale Aussprache blieb kurz, bestand vor allem aus Rückfragen an die Architektin. Hinzu kam das Aufzeigen von Verstößen auch von Seiten der Stadt, die allerdings nicht zu einem Bußgeldbescheid führten, wie ihn Privatpersonen erhielten.

Insgesamt schienen die Besucher mit der Gestaltungssatzung einverstanden zu sein, wenn diese auch für alle angewendet werde.