Das Internet-Geschäft mit den Markenuhren und dem gefälschten Logo weltberühmter Luxusmarken lief vorzüglich. In gut einem Jahr hatte der 26-jährige Mann von seinen Wohnungen in Bochum und Herne aus 671 Stück verkauft. 119.000 € hatte er dabei umgesetzt.

Am Dienstag wurde er dafür aber vom Schöffengericht Bochum zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Wertschätzung berühmter Firmen für sich ausgenutzt

„Strafbare Kennzeichenverletzung” nennt die Justiz das Delikt. Der Täter hatte die Wertschätzung der Nobelmarken ausgenutzt, um seine Waren leichter zu verkaufen. Immerhin hatte er in den Angeboten auf seinen Internetseiten offenbart, dass die Uhren nachgemacht waren; sonst wäre das alles auch noch Betrug gewesen. Dann hätte der Händler eine Bewährung wohl vergessen können.

Heiße Ware in Polen gekauft

Die Hochstapler-Uhren hatte der Angeklagte in Polen gekauft. Er hatte zwei Pässe; einen deutschen und einen polnischen. „In Polen sind die Uhren ja an jeder Ecke erhältlich”, sagte er. Zu Hause im Ruhrgebiet stellte er die heiße Ware dann auf die Internetseite einer von ihm extra dafür gegründeten Scheinfirma. Per E-Mail liefen die Bestellungen aus ganz Deutschland ein. 100 bis 200 € zahlten die Kunden. In einer Internetsuchmaschine hatte er extra Anzeigen geschaltet.

Richter: "Das ist organisierte Kriminalität"

Richter Dr. Karl-Heinz Bösken stellte klar: „Sie haben die Taten absolut professionell betrieben. Das ist organisierte Kriminalität.” Der Angeklagte meinte indes: „Ich wusste nicht, dass das solche Konsequenzen hat.” Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn nachdem aufgrund einer Strafanzeige der geschädigten Luxusfirmen eine Hausdurchsuchung erfolgt war, machte er fleißig weiter.

"Er hat keinen beklaut, keinen betrogen"

Der Verteidiger verwies auf die „niedrige Hemmschwelle”: „Er hat keinen beklaut, keinen betrogen.” Das diente dem Gericht auch als ein Argument für die Bewährung. Zudem liegt der Tatzeitraum lange zurück: Januar 2004 bis Februar 2005. Dass der Fall erst jetzt vor Gericht kam, lag am Täter selbst: Er war in Polen abgetaucht. Weil aber ein Haftbefehl gegen ihn in der Welt war, bekam er heiße Füße - und stellte sich jetzt der deutschen Justiz.

Seine Gewinne will er längst verbraten haben. Dabei kann er Geld bald besonders gut gebrauchen - weil er die Verkäufer damals nicht versteuert hatte und sich bald das Finanzamt melden dürfte.