Gerade 9 Prozent Beteiligung bei der ersten Kirchenvorstandswahl in St. Franziskus.

Süd/Südwest. Der neue Kirchenvorstand in der Großgemeinde St. Franziskus ist gewählt. 16 Kandidatinnen und Kandidaten waren anzukreuzen. Trotz intensiver Werbung beteiligten sich nur 9 Prozent der Wahlberechtigten, absolut gab es 2 246 Stimmen von 24 900 Katholiken.

Es zeigt sich, dass in den Gemeinden St. Franziskus Weitmar, Liebfrauen Linden und St. Johannes Wiemelhausen schwerpunktmäßig gewählt worden ist. Denn aus ihnen kommen je vier Mitglieder. Die Gewählten verteilen sich auch gut auf die einzelnen Gemeinden, so dass Pfarrer Norbert Humberg auf eine fruchtbaren Zusammenarbeit setzt, wenn sich das neue Gremium im Januar konstituiert.

Gewählt wurden aus St. Franziskus Franz-Josef Dewender, Michael Hennes, Michael Lenniger und Hermann Winkler. Aus Liebfrauen Linden kommen Andreas Barthel, Anno de Greef, Eckhard Hechtner und Hans Neubauer. St. Johannes Wiemelhausen entsendet Carsten Giesen, Heiner Hanefeld, Bernd Kleffner und Michael Volmer. Auch Alfred Jacobi aus St. Engelbert ist dabei. Karl-Heinz Becker und Letizia Füssenich kommen aus St. Martin Steinkuhl und Dr. Thomas Koiky aus Heilige Familie.

Franz-Josef Dewender, Anno de Greef, Alfred Jacobi und Hermann Winkler gelten als Fachleute in den Bereichen Bau und Handwerk. Herbert Volmer könnte künftige Planungen betreuen, für Rechtsfragen Andreas Barthel, Heiner Hanefeld und Michael Hennes die Ansprechpartner sein. Eckhard Hechtner und Karl-Heinz Becker kennen sich bei Finanzen, Friedhöfe und Personal gut aus. Hans Neubauer könnte den kulturellen Sektor übernehmen, Fachmann für Umweltfragen ist er berufsbedingt.

Neben der einzigen Frau im neuen KV, Letizia Füssenich, sind der Mediziner Dr. Thomas Koiky und Kriminaloberkommissar Michael Leniger dabei sind. Die Nachrückkandidaten sind Michael Arndt und Herbert Schumann aus St. Paulus, Bernhard Heumann, Franz Ceglarski und Karl-Heinz Becker Heilige Familie und Gerd Peter Buyken aus Vierzehnheiligen.

Die Bekanntgabe der gewählten Kandidaten erfolgt vom 1. bis 8. Dezember öffentlich in den Gemeinden. Einsprüche gegen diese Wahl können innerhalb von 14 Tagen erfolgen. GMF