Linden.
Stiftung Augusta stellte im Seniorenzentrum Kesterkamp die neu formulierte Patientenverfügung vor großem Publikum vor
Das Interesse war groß, denn das Thema ist und bleibt enorm wichtig: Über 80 Interessierte kamen im Augusta-Seniorenheim am Kesterkamp zusammen, um sich über das Thema „Patientenverfügung“ zu informieren. Insbesondere stellte die Evangelische Stiftung Augusta den Menschen im Zentrum ihre brandneue, hauseigene Patientenverfügung vor. Es gab allgemeine aber auch spezielle Informationen – und es durfte dabei nach Herzenslust gefragt und diskutiert werden.
Schon eine Woche früher hatte das Ethikforum der Stiftung im Hörsaal des Institutsgebäudes an der Bergstraße die neu gefasste Verfügung den Verantwortlichen im eigenen Hause präsentiert und erläutert. Damit ist das medizinische Fachpersonal in der Lage, drängende Patientenfragen zu beantworten.
Nach einem Urteil der Bundesgerichtshofes, so erläuterte Annegret Hintz-Düppe, zentrale Pflegedienstleiterin der Stiftung Augusta, seien die alten Patientenverfügungen oft zu pauschal formuliert gewesen, so dass es bei Ärzten und Angehörigen zu Gewissenskonflikten kam, was denn nun wirklich Wille und Vorstellung des Patienten war.
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Daher gibt es nun seit September 2009 ein Patientenverfügungsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch, durch das die schriftlichen Willenserklärungen von Kranken, die sich mündlich nicht mehr äußern können, jetzt eine gesetzlich gesicherte Basis haben.
Dies war der Anlass für die Mitglieder des Ethikforums der Stiftung Augusta, mit Unterstützung des Bochumer Rechtsanwalts Arno Hilgen-stock eine neue, allgemeine, überkonfessionelle Patientenverfügung zu erarbeiten. Über ein Jahr haben die Verantwortlichen aus Medizin und Pflege mit juristischer Unterstützung an Formulierungen und Aufbau gefeilt. Dabei war es zum einen besonders wichtig, die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen, aber auch eine Form zu finden, die für den Betroffenen verständlich, nachvollziehbar und logisch ist. „Bei vielen uns vorliegenden Verfügungen“, so unterstreicht Annegret Hintz-Düppe, „mangelte es in der Tat an der Verständlichkeit, die uns besonders wichtig war.“
So hatte man im Gremium ein besonderes Augenmerk auf eine Einführung gelegt, die detailliert über Sinn, Zweck, Inhalt und Formvorschriften aufklärt. Hier betonte Hinz-Düppe, dass die Patientenverfügungen innerhalb der Evangelischen Stiftung Augusta nur mit einer Beratung herausgegeben werden sollen. Schließlich geht es um die Offenlegung und die konkrete Formulierungen über die Einstellung zum Leben und Sterben.
Wichtig sei auch, dass man seine Patientenverfügung von Zeit zu Zeit noch einmal überprüft und gegebenenfalls aktualisiert und dann neu abzeichnet. Logisch, dass die Verfügung jederzeit widerrufen werden kann.