Südwest.
Nach der Klage der Gemeinde Vierzehnheiligen gegen die Bezirksregierung vor dem Verwaltungsgericht
Die ehemals verantwortlichen Laien in der Weitmarer Gemeinde Vierzehnheiligen haben die Auflösung ihrer Gemeinde und die damit vorgesehene Schließung der Kirche wieder sehr intensiv in die Öffentlichkeit getragen. Sie klagen gegen die Auflösung ihrer kirchlichen Heimat. Es geht um angebliche Verstöße gegen Fakten, die im Reichskondordat von 1933 verankert sind.
Dorothee Renzel-Walter, Sprecherin des Bistums Essen, erklärt, über die Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Pfarrei sei bereits ein innerkirchliches Verfahren in Rom geführt worden. Die Beschwerdeführer seien unterlegen und hätten weitere innerkirchliche Rechtsmittel nicht ausgeschöpft. Sie hätten ihr Anliegen vor der Apostolischen Signatur, dem höchsten Berufungs- und Verwaltungsgericht in der Kirche, vorbringen können, so die Sprecherin. Stattdessen zogen sie vor das weltliche Verwaltungsgericht und verklagten die Bezirksregierung Arnsberg.
Zu diesem Verfahren, erläutert die Bistumssprecherin, könne man zurzeit kaum etwas sagen, weil noch nicht einmal entschieden sei, ob das Verwaltungsgericht die Klage überhaupt zur Verhandlung annehme. Inhaltlich sei das Bistum der Meinung, dass die gesetzlichen Bestimmungen kirchen- und zivlrechtlich eingehalten wurden.
Baldige Schließung nicht unmöglich
Die Kirche könne bereits heute geschlossen werden. Der Kirchenvorstand von St. Franziskus könne beschließen, dass die Kirche geschlossen beziehungsweise außer Dienst gestellt wird. Das Gremium mit Pfarrer Norbert Humberg an der Spitze sei in der Verantwortung, ein Konzept für die weitere Nutzung der Kirche zu entwickeln. „Das Bistum kann bei diesen Planungen begleitend und beratend tätig werden, und das tut es auch, aber endgültig über die Zukunft von Vierzehnheiligen wird nicht in Essen, sondern in Bochum entschieden“, unterstreicht Renzel-Walter.
Also doch keine Entweihung oder Profanierung, wie es im Kirchenrecht heißt? Aus der Sicht des Bistums sei es zum jetzigen Zeitpunkt „nur heiße Luft“, darüber zu spekulieren. Die Frage , ob es finanziell-wirtschaftlich und angesichts des Priestermangels und der demographischen Entwicklung, von der auch die Kirchengemeinden überall in Bochum betroffen sind, machbar und verantwortbar ist, die Kirche zu er- und unterhalten, muss nun geklärt werden. Andere Nutzungen, ihre Kosten und ihr Nutzen, müssen geprüft und durchdacht werden. Dann muss der Kirchenvorstand dem Bistum seine Beschlüsse vorlegen.
Die Perspektiven bleiben wohl weiterhin verschieden. Bistum und Pfarrei wollen die Kirche, so wie sie eben ist, mit knappen finanziellen und personellen Ressourcen zukunftsfähig machen. Die ehemaligen Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte betrachten die Maßnahmen als Kahlschlagpolitik.