Gegen einen 58-jährigen Kriminalhauptkommissar aus Bochum hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung im Amt erhoben.
Der Mann soll von Ende 2004 bis April 2008 seine Ermittlungsaufgaben nicht oder nur teilweise erledigt haben. Das soll dazu geführt haben, dass die jeweiligen Täter endgültig oder zumindest für eine ganz erhebliche Zeit nicht verfolgt werden konnten. Es soll sich um 31 Fälle aus dem Bereich der Kleinkriminalität handeln. Wegen der angeblichen Untätigkeit des Kripo-Beamten sollen die entsprechenden Ermittlungsverfahren eingestellt worden sein.
Prozess verschoben
Der Mann war am Montag schon vor dem Schöffengericht erschienen. Zu einer Verhandlung, wie eigentlich geplant, kam es dann aber nicht. Nach längerer Beratung hinter verschlossenen Türen wurde beschlossen, dass erst die möglichen dienstrechtlichen Konsequenzen geklärt werden sollen. In einem halben Jahr soll der Prozess nachgeholt werden. Der Mann soll bis jetzt nicht suspendiert sein. Über den Grund seiner mutmaßlichen Untätigkeit wurde nichts bekannt.