Langendreer.. Das erste fertige Teilstück der Linie 310 auf der Hauptstraße ist für Radfahrer tabu. Sie sollen den Gehweg mitbenutzen. Zu eng und deswegen keine gute Lösung, finden die Anwohner, die argwöhnen, dass die Radfahrer bei der Planung einfach vergessen wurden


Noch ist das Fahrrad von Robert F. Richter im Keller „eingemottet“. Doch demnächst, wenn die Saison wieder losgeht, will auch er sich wieder auf den Sattel schwingen und losradeln. Die Langendreerstraße herunter ist das kein Problem. Doch an der Hauptstraße dann werden er und all die anderen Radfahrer ausgebremst. Laut der neuen Beschilderung ist das fertige Teilstück der Straßenbahnlinie 310 zwischen Stiftstraße und Elsterstraße für sie nämlich tabu. Dafür soll der Gehweg mitbenutzt werden.

Robert F. Richter ist nicht der einzige Anwohner, der angesichts dieser Verkehrsführung den Kopf schüttelt. „Hat man bei der Planung die Radfahrer vergessen?“, fragt er. Und auch die Lösung, auf den Bürgersteig ausweichen zu dürfen, hält Richter für keine gute Lösung. „Das ist doch viel zu eng“, meint der 75-Jährige. „Überall Bäume, Einfahrten, dazu die Schüler der Waldorfschule. Was ist, wenn mir als Radfahrer jemand mit einem Rollator oder eine Mutter mit Kinderwagen begegnet?“

Ein Besuch vor Ort bestätigt diesen Eindruck: Das würde dann tatsächlich eng. Insbesondere im Bereich der Haltestelle gegenüber der Waldorfschule, wo der Gehweg zum Teil doch recht knapp bemessen ist. Da bedarf es dann schon exzellenter Fahrkünste, um sich bei viel „Betrieb“ ohne Schadlen durchzukommen. Unglücklich: Aus Witten kommend ist das erste Stück von Stift- bis Langendreerstraße für Rader offenbar gar nicht vorgesehen. Denn hier dürfen sie nicht einmal auf den Gehweg.

Sicherheit vor Leichtigkeit

Robert F. Richter ärgert sich über das Radfahrverbot auf der Hauptstraße.
Robert F. Richter ärgert sich über das Radfahrverbot auf der Hauptstraße. © Dietmar Wäsche / WAZ Fotopool | Dietmar Wäsche / WAZ Fotopool






Auch im Tiefbauamt trudelten Bürgerbeschwerden ein, doch zu einer Änderung der jetzigen Verkehrsführung, wie u.a. Robert F. Richter sie wünscht, wird es nicht kommen. „Das Radfahren auf der Fahrbahn kann nicht zugelassen werden, weil der Raum zwischen äußerer Schiene und Bordstein für Radfahrer nicht ausreichend ist“, erklärt das Tiefbauamt.

Die Verwaltung habe sich daher nach dem Prinzip „Sicherheit vor Leichtigkeit“ dazu entschieden, das Radfahren auf der Fahrbahn zu verbieten und die Gehwege zur Benutzung freizugeben. „Das Fußgängeraufkommen ist in diesem Abschnitt äußerst gering und Einengungen sind nur punktuell vorhanden“, finden die Planer. Als Alternativangebot werde zudem über die parallel geführten Nebenstraßen eine Alternativroute angeboten, die noch ausgeschildert werden wird.

Es gibt laut Verwaltung noch einen Grund, auf diesem Stück auf Radwege verzichtet zu haben: die Bäume. „Die Topographie, insbesondere der den Straßenzug prägende Baumbestand, der unter allen Umständen erhalten bleiben sollte, ermöglichen es nicht, die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen.“

Immerhin, ein kleiner Trost: Das Radfahrverbot auf der Fahrbahn im Zuge der neuen 310-Streckenführung betrifft allein den Abschnitt zwischen Elsterstraße und Stiftstraße.