Langendreer. . Initiative erinnert an Tagesbrüche entlang der vorgesehenen Trasse der 310. Anträge auf Prozesskostenhilfe laufen

Das letzte Wort über die Verlängerung der Straßenbahnlinie 310 über Unter- und Hauptstraße noch lange nicht gesprochen. Noch bei der letzten Versammlung der Bahn-Gegner wurde Durchhaltewillen und der Wille zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss signalisiert. Man hat den Widerstand also keineswegs aufgegeben.

Die aktuellste Wortmeldung der Initiative gegen den Straßenbahnbau bezieht sich jetzt auf die Gefahren, die der Baugrund in Langendreer bereit hält: Bekanntermaßen ist der Untergrund hier wegen der ausgiebigen Bergbauaktivitäten besonders porös und die Gefahr von Tagesbrüchen latent immer vorhanden. Sven und Wolf-Dieter Varney, die den Kiosk an der Unterstraße betreiben, übergaben der Stadtteilzeitung eine Übersichtsskizze mit fünf Stellen an der Unterstraße und vier weiteren Positionen an der Hauptstraße. „Dort müssen“, so sagen die beiden, „Luftschutz-Schächte und -Bunker sowie Bergwerksstollen verfüllt und verpresst werden.“

Die Skizze zeigt z.B. Bereiche in Höhe Unistraße, Am Neggenborn und am Sportplatz des ESV Langendreer-West, wo ja erst vor kurzem ein Tagesbruch gefallen ist. Gleiches gilt für den Bereich Has-selbrink-/Hauptstraße, wo vor einigen Jahren auf einem Garagenhof ein Tagesbruch entdeckt wurde. An dieser Stelle ist ab Dezember 2006 wochenlang ein Betongemisch in die Erde gepresst worden.

Ebenfalls nicht verschwiegen werden darf die Tatsache, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe auf seinem Schulgelände (Haus Langendreer) in den vergangenen Jahren immer wieder umfangreiche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt und dabei jede Menge Beton in den Untergrund gepumpt hat.

Die Schwachstellen im Untergrund sind von den Varneys recherchiert worden. „Es müssen 35 km verfüllt und verpresst werden“, schreiben sie. „Kosten ca. 19 bis 250 Mio. Euro.“ Diese Information hätten der Bogestra, der Stadt Bochum und der Planfeststellungsbehörde rechtzeitig zur Verfügung gestanden. „Dies wurde vorsätzlich während der öffentlichen Anhörung verschwiegen.“ Es stelle sich die Frage, wer das alles bezahlen soll. Die beiden Gewerbetreibenden stellen - wie andere Einwender auch - gerade einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Oberverwaltungsgericht in Münster, was Rechtsanwalt Dietrich-Wilhelm Fortmann sowieso all jenen empfiehlt, die bereits Einwendungen gemacht haben. „Je mehr sich wehren“, sagt er, „desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass einer durchkommt.“

Die Frist für die Klageerhebung beginne erst dann wieder zu laufen, so erläutert Fortmann, wenn das Gericht über die Prozesskostenhilfe entschieden habe. Für den Antrag bedarf es keiner anwaltlichen Hilfe. „Und eine Klage - dann mit Anwalt - ist auch nach einer Ablehnung des Antrags noch möglich.“

Die Firma Opel Pieper geht gleich in die Offensive. „Mein Sohn bereitet gerade die Klage vor“, erzählt Inhaberin Marlies Harmening. Björn Harmening ist Jurist, hat sich aber der Unterstützung eines Verwaltungsjuristen versichert. „So geht das einfach nicht“, ärgert sich Harmening. „Die Baumaßnahme ist für uns eine existenzielle Bedrohung.“