Langendreer. Jetzt ist es amtlich: Die Bezirksregierung in Arnsberg hat der geplanten Erweiterung der Straßenbahnlinie 310 zugestimmt, die neue Linienführung darf jetzt gebaut werden. Die Gegner des Projekts bleiben weiter kritisch: Viel zu teuer und wenig sinnvoll sei das ganze.

Die Pressemeldung der Bogestra liest sich fröhlich: „Jetzt ist es also amtlich“, heißt es dort. „Die Bezirksregierung Arnsberg hat dem Vorhaben zur Erweiterung der Straßenbahnlinie 310 durch Bochum-Langendreer zugestimmt und den Planfeststellungsbeschluss erteilt. Im Klartext bedeutet dies: Die neue Linienführung entlang der Unter- und Hauptstraße darf gebaut werden.“

„Endlich haben wir es schwarz auf weiß: Die neue 310 kommt“, wird Jörg Filter zitiert, der Geschäftsbereichsleiter Infrastruktur und Fahrzeuge beim Nahverkehrsunternehmen. Mit dem Beschluss, so die Pressemeldung weiter, sei die baurechtliche Grundlage geschaffen, das Vorhaben nun einen Schritt weiter zu bringen. So werden die Baupartner (Städte Bochum und Witten sowie Bogestra) nun die Fördergelder beantragen, die Bauabläufe festlegen und die Ausschreibungsphase einläuten.

Die Befürworter der Verlängerung der Straßenbahnlinie 310 werden Filter in seinem Jubel natürlich unterstützen. Doch bekanntermaßen sind nicht alle Langendreerer glücklich über den geplanten Ausbau. Die Gegner dieses Projekts sehen vor allem die geschätzten Kosten von rund 48 Millionen Euro kritisch. Und sie fürchten schwere Beeinträchtigungen während der Bauzeit und keinen allzu nennenswerten Nutzen.

Keine großen Mittel, sich noch zu wehren

Diesen Gegnern bleibt nun nach Aussage von Rechtsanwalt Dietrich-Wilhelm Fortmann keine großen Mittel, sich noch weiter zu wehren: Die Betroffenen müssten vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses Klage einreichen. Dies ist nur über einen Rechtsanwalt möglich.

Fortmann, der bereits in die Materie eingearbeitet ist, weil er einen Gewerbebetrieb an der Unterstraße in dieser Sache juristisch vertritt, hatte mit Datum vom 14. November seinerseits bereits die Initiative ergriffen: Er hatte all jene angeschrieben und umfangreich darüber informiert, wie man nun weiter verfahren müsse, um das so stark in die Infrastruktur des Stadtteils einschneidende Projekt vielleicht doch noch zu kippen.

Schiene contra Bus

Fortmann schreibt zu Beginn in aller Deutlichkeit, dass in seinen Augen die Verwirklichung des Projektes rechtswidrig sei und darüber hinaus „eine massive, auch mich als Steuerzahler empörende, durch nichts zu rechtfertigende öffentliche Verschwendung öffentlicher Mittel, also Vergeudung von unser aller Steuerzahlergeld.“ Ein Linienbus, stellt er fest, sei in jedem Fall die günstigere Lösung.

In seiner Mail an die Bezirksregierung rechnet er allen Bahnbefürwortern vor, dass die „Schiene“ sogar eindeutig langsamer sei als der Bus. Als Vergleich nimmt Fortmann die Strecke ab Haltestelle Mettestraße, die als einziger echter Bezugspunkt tauge, weil sowohl Bus als auch Bahn dort halten. „Die Befürworter hatten argumentiert, dass man mit der Bahn schneller zum Rathaus kommt“, sagt er. „Das ist völliger Unsinn, weil man dann sogar noch einmal umsteigen muss. Der Bus hat mehr Haltestellen, ist aber trotzdem schneller als die 310. Auch weil Bahnfahrer noch einmal umsteigen müssten.“

Klagen kostet

Der Rechtsanwalt weist auch darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss nur dann vom OVG aufgehoben werden könne, wenn dieser einerseits rechtswidrig sei und zusätzlich den Kläger in seinen Rechten verletze.

Man darf gespannt sein, ob und wie viele Klagen beim OVG eingereicht werden. Bei Anwaltskosten von bis zu 3500 Euro plus Verfahrenskosten von etwa 1400 Euro wird wohl nur derjenige klagen, der auf Rechtsschutz oder Prozesskostenhilfe zurückgreifen kann. Fest steht zudem: Eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung.