Langendreer. . Eigentümer von 600 Wohneinheiten, an denen die Straßenbahn bald vorbeifährt, werden angeschrieben. Keine Kosten Anwohner, Aufwand aber schon.
Im Herbst 2017 soll die erste Straßenbahn der Linie 302 über die Unter- und Hauptstraße bis zum S-Bahnhof Langendreer rollen. „Stand jetzt wird der Bauabschnitt G wie geplant fertig“, sagt Bogestra-Projektleiter Volker Böhm optimistisch. Zeitlich damit abgestimmt geht die Bogestra nun auch den Lärmschutz für einen Teil der Anwohner an.
Der offizielle Fachbegriff „passiver Schallschutz“ steht für bauliche Maßnahmen, die den Lärm mindern, den die Straßenbahnerweiterung der Linien 302 und 310 durch Langendreer mit sich bringt. Eigentümer von 600 Wohneinheiten entlang der künftigen Straßenbahn-Strecke, die – Achtung, Juristen-Deutsch – „dem Grunde nach“ Anspruch auf Lärmschutz haben, wurden beim Planfeststellungsverfahren vor fünf Jahren ermittelt.
Gutachter nimmt Kontakt zu Eigentümern auf
Mit diesen „Betroffenen“ nimmt nun in den nächsten Wochen das externe Gutachterbüro Altenberge aus Senden Kontakt auf, um herauszufinden, um in allen Fällen auch wirklich Anspruch auf Lärmschutz geltend gemacht werden kann. Gutachter Andreas Timmermann wird die bauliche Situation der Gebäude und Wohnungen vor Ort überprüfen und das vorhandene Schalldämm-Maß berechnen.
Linie 302 fährt ein Jahr, die 310 sogar zwei Jahre später
Der aktuelle Bauabschnitt G (Unterstraße zwischen Alte Bahnhofstraße und Hauptstraße) soll im Herbst 2017 fertig sein. Die gesamte, 5,6 Kilometer lange Strecke zwischen Langendreer (Ecke Wittener Straße/Universitätsstraße/Ümminger Straße) und Witten-Crengeldanz dann Herbst/Ende 2019. Die 302 fährt somit ein Jahr später den S-Bahnhof an, die 310 gar zwei Jahre später durch Langendreer. Grund für die Verzögerung sind alte Leitungen, die man bei Bauarbeiten auf Abschnitt F (Hauptstraße zwischen Markt und S-Bahnhof) im Untergrund fand.
„Die Gesamtkosten für die Straßenbahnerweiterung liegen weiter wie veranschlagt bei 59,3 Millionen Euro“, sagt Bogestra-Projektleiter Volker Böhm. 44,82 Millionen Euro davon werden vom VRR bezuschusst. Hinzu kommt noch ein städtischer Eigenanteil von mindestens 2,5 Millionen Euro.
Rückfragen sind im Info-Treff Linie 310, Alte Bahnhofstraße 19, in Langendreer möglich. Das Büro ist aber erst im neuen Jahr, ab 12. Januar wieder geöffnet. Kontaktmöglichkeit darüber hinaus: linie310@bogestra.de, Tel. 0160/ 90 82 09 85 oder Tel. 0234/ 303 24 91 (Astrid Metz).
Die Zahlen, die er für seine Berechnungen zugrunde legt, seien verlässlich, versichert Andreas Timmermann. „Das ist keine Zauberei, das ist Physik.“ Lärmschutz ist ausschließlich für Aufenthaltsräume vorgesehen. Ein Badezimmer oder die Abstellkammer haben also keine Chance. Die Maßnahmen können an Türen, Fenstern, Rollladenkästen, der Außenwand und dem Dach erfolgen. Auch das Installieren eines Schall-Dämm-Lüfters ist möglich. „Das Gerät, das aussieht wie ein Durchlauferhitzer, lässt frische Luft in den Raum und den Lärm draußen – und das bei geschlossenem Fenster“, erklärt Andreas Timmermann.
Wie tief die Bogestra für die Lärmschutz-Aktion in die Tasche greifen muss, ist laut Projektleiter Volker Böhm ungewiss. „Wir haben da noch keine großen Erfahrungswerte“, sagt er, spekuliert aber: „Ein Großteil der Gebäude wird gar nicht betroffen sein, weil diese schon bestens vor Lärm geschützt sind.“ Ein Lüfter kostet laut Experte Andreas Timmermann um die 500 Euro (inkl. Lieferung und Montage), ein normal-großes Fenster zwischen 400 und 500 Euro.
Anträge ausfüllen, Angebote einholen, Rechnung einreichen
Auf die Eigentümer kommen keinerlei Kosten zu, versichert die Bogestra. Ganz ohne Aufwand geht es dennoch nicht. Das fängt beim Ausfüllen von Anträgen an. Auch müssen die Eigentümer selbst drei Angebote von Firmen zur baulichen Umsetzung der Lärmschutz-Maßnahmen einholen, die die Bogestra überprüft. Ist alles fertig, muss die Rechnung letztlich der Bogestra nochmal vorgelegt werden, ehe diese die Kosten in vollem Umfang erstattet.