Altenbochum/Laer. Ab 18. Januar finden im Gotteshaus an der Wittener Straße keine Gottesdienste mehr statt. Predigten gibt es vorerst im Wechsel in Laer und Altenbochum.
„Die Lukaskirche ist ab Sonntag, 18. Januar nicht mehr nutzbar“, erklärte Kirchmeister Siegfried Kühn. Eigentlich war das die wichtigste Nachricht auf der Gemeindeversammlung der Ev. Kirchengemeinde Altenbochum-Laer. Bis auf die Rückfrage eines Besuchers, wie lange sie geschlossen bleibe – Antwort vom Podium: „Das wissen man nicht“ –, schien das allerdings die wenigsten der etwa 80 Teilnehmer zu schocken. Viel intensiver – mehr als eine Stunde lang – diskutierten sie das neue Gottesdienstkonzept.
Dies sieht einen wöchentlichen Wechsel zwischen den beiden Predigtstätten – Lutherhaus (Altenbochum) und Gemeindehaus Grimmestraße (Laer) – beim sonntäglichen Gottesdienst vor. Es gilt zunächst für eine drei monatige Probezeit ab 18. Januar 2015.
Diese Idee stieß nicht bei allen Gemeindemitgliedern auf Gegenliebe: „Wenn die Lukaskirche der Hauptstandort ist, muss dort wöchentlich ein Gottesdienst stattfinden“, hieß es von Altenbochumer Seite. Und aus Laer war zu hören: „Wir sind ein eigener Gemeindebezirk, dessen Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen.“
Pfarrerin Christina Cremer vermittelte: „Es soll eine gemeinsame Gemeindearbeit entstehen. Das gelingt nicht, wenn man sich nicht gegenseitig (an den jeweiligen Predigtstätten, Anm. d. Red.) kennenlernt.“ Ein Aufruf für einen neuen Gemeindenamen am Ende der Versammlung zielte in dieselbe Richtung.
Wie durch eine neue Finanz- und Gebäudekonzeption die Dachsanierung an der Lukaskirche – geschätzt eine Million Euro teuer – finanziert werden soll, war weniger ein Thema. Kirchmeister Siegfried Kühn wies auf ein aktuelles Gebäudegutachten hin, das die Sicherheit der Kirche nicht bei allen Witterungsbedingungen gewährleistet sieht. Die Schließung könne erst zurückgenommen werden, wenn durch den Abschluss des ersten Bauabschnittes – bis 2018 wird es insgesamt vier geben – keine Gefahren mehr gesehen werden, so Kühn weiter. Und das kann dauern.
Sommer 2015 ist das ehrgeizige Ziel für den Reparaturstart. Im Weg steht, der Reihenfolge nach: eine landeskirchliche Zusage, ein Architekt für die Bauaufsicht, ein Bauantrag sowie die Bauausschreibungen. Dass mit dem Kirchenkreis Bochum und der Landeskirche von Westfalen abgestimmte Finanzkonzept sieht vor: Verkauf der Gebäude und Grundstücke auf Erbpachtbasis rund um die Lukaskirche, Verkauf der Häuser an der Stauffenberghöhe (außer des Pfarrhauses). Kühn: „Der TV Frisch Auf Altenbochum zeigt Interesse am Kauf des Bonhoeffer-Hauses, das schon lange als Turnhalle genutzt wird.“
Pfarrerin Claudia Frank: „Wenn sich dieses Konzept umsetzen lässt, soll das etwa 850 000 Euro erbringen.“ Folge: Die Gemeinde muss „nur“ noch 150 000 Euro an Spenden einnehmen. Gemeindemitglied Friedemann Ahlmeyer kämpferisch: „Das schaffen wir.“ Viele Besucher bestätigten das mit einem energischen Klopfen auf die Tische.
Neuer Name wird gesucht
„Die Gemeinde Altenbochum-Laer braucht einen neuen Namen, um so zu einer Gemeinde zusammenwachsen zu können.“ Das betonte Pfarrerin Claudia Frank, als sie zum Namenswettbewerb aufrief. Bis Samstag, 31. Januar, sollen nun möglichst viele Namensvorschläge im Gemeindebüro eingehen.
„Der heutige Name hat schon durch den Bindestrich etwas Trennendes“, erklärte Frank zum Hintergrund. Das präge auch das jeweilige Gemeindeverständnis in beiden Stadtteilen. „Das Presbyterium will die aktuellen Veränderungen mit einem neuen Namen für die gemeinsame Zukunft aufnehmen“, so die 43-Jährige weiter.
Nun sind die Gemeindeglieder am Zug: Bis zum 31. Januar sollen sie Vorschläge – per Anruf, Brief oder Mail – zum Gemeindebüro senden. Aus den eingegangenen Vorschlägen trifft das Presbyterium eine Vorauswahl. Darüber diskutiert eine Gemeindeversammlung im Februar oder März. Die anwesenden Gemeindeglieder stimmen über den neuen Namen ab. Dieser soll um Ostern in einer erneuten Versammlung unter der Leitung von Superintendent Peter Scheffler „aus der Taufe gehoben“ werden. Dazu gibt es einen offiziellen Akt mit Urkundenübergabe.