Sie rühmt sich als „Erfinder der Krankenkasse“. Menschlichkeit und Flexibilität indes scheint die Knappschaft nicht erfunden zu haben. Um wenige Stunden hat ein schwer erkrankter Kunde die Frist für einen Krankenschein überschritten – aus nachvollziehbaren Gründen. Ihn dafür zu kündigen und in finanzielle Not zu stürzen, mag rechtens sein, ist einer Versicherung mit sozialem Anspruch aber unwürdig, ja erbärmlich. Der Verweis auf den Rechtsweg trägt nicht. Zeigt die Kasse Kulanz, zöge der Mann seine Klage sicher gerne zurück.
Jürgen Stahl