Bochum. Während die Erklärungen von Sascha Hellen und Stadtwerken Bochum in der vergangenen Woche dazu angetan waren, den Eindruck zu erwecken, die Einstellung des Strafverfahrens habe ihren Vergleich nach sich gezogen, teilte die Staatsanwaltschaft das Gegenteil mit.

Der Ausgang der Affäre um den Atriumtalk erinnert an die alte Frage: Wer war zuerst da, das Huhn oder das Ei? Der eine sagt so, der andere so. Während die Pressemitteilungen von Sascha Hellen und Stadtwerken Bochum am 3.9. dazu angetan waren, den Eindruck zu erwecken, die Einstellung des Strafverfahrens habe den Vergleich zwischen Promivermittler und Energieversorger nach sich gezogen, teilte die Staatsanwaltschaft genau das Gegenteil mit:

Im Wortlaut heißt es: „Vor dem Hintergrund des Abschlusses der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen langjährigen Geschäftspartnern hat die Staatsanwaltschaft Bochum jedoch mit Zustimmung des Amtsgerichts Bochum am 03.09.14 das Ermittlungsverfahren gegen Sascha Hellen gemäß § 153 Strafprozessordnung eingestellt, da eine mögliche Schuld als gering anzusehen wäre.“

Vergleich wurde bereits im August verhandelt

Berücksichtigt worden sei auch, dass Hellen „nicht vorbestraft ist und die mögliche Tat längere Zeit zurückliegt“. Strafrechtliche Vorwürfe aus der Zusammenarbeit mit den Stadtwerken zur Durchführung des Atriumtalks hätten sich nicht bestätigt. „Eine vorsätzliche Täuschungshandlung konnte insoweit nicht festgestellt werden.“ Die zumeist gängige Praxis, über Zivilstreitigkeiten erst abschließend zu befinden, wenn Staatsanwälte ihre Arbeit getan und entschieden haben, kam in Bochum – anders als von den Stadtwerken immer angekündigt – nicht zum Zuge. Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert: „Es gibt in dieser Frage keine Üblichkeit.“

Der Vergleich zwischen Hellen und den Stadtwerken wurde im Übrigen bereits am 22. August verhandelt. Am 29. August stimmte der Stadtwerke-Aufsichtsrat zu. Das teilten die Stadtwerke auf Anfrage mit. Anlass für den Vergleich sei eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft aus Juli gewesen, das Verfahren gegen Hellen einstellen zu wollen. Ermittelt wurde, ob Hellen seinen Geschäftspartner im Zusammenhang mit der Verpflichtung von Paul McCartney betrogen haben könnte. In ihrem Vergleich verzichten die Parteien auf Forderungen in Höhe von 345.000 Euro (Hellen) bzw. 241.560 Euro (Stadtwerke).

Steiger Awards 2014 werden in Hattingen verliehen

Sascha Hellen indes blickt nach vorn: Am Dienstag teilte er mit, dass die Steiger Awards 2014 am 3. Oktober in der Henrichshütte in Hattingen verliehen werden.