Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Für einen Patienten ist es unerträglich, dass Dokumente mit seinen Krankendaten im Altpapier landen. Für jedermann zugänglich. Dazu angetan, die Intimsphäre ebenso nachhaltig zu verletzen wie das Vertrauen zum Arzt. Psychische Erkrankungen sind dabei ein besonders sensibles Feld.
Wieviele der Essener Karteimappen im Kornharpener Container entsorgt wurden, bleibt wohl für immer ungewiss. Dass sie dort abgelegt wurden, ist ein Schlamperei – und ein Fall für die Ärztekammer, die aufgerufen ist, standesrechtliche Ermittlungen gegen den Essener Mediziner einzuleiten.
Strafrechtlich hat der Neurologe nichts zu befürchten. Erst bei einer nachgewiesenen Schädigung eines Patienten oder einer Bereicherung würde ein Verfahren drohen. Unachtsamkeit reicht nicht. Die hat noch nicht einmal ein Bußgeld zur Folge. Eine Gesetzeslücke, bedauern die Datenschützer.
Auch das: unerträglich.
Jürgen Stahl