Der Festbetrag eines Medikaments ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Kassen dafür bezahlen. Ist der Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Patienten i.d.R. die Differenz zum Festbetrag selbst oder erhalten ein gleichwertiges Arzneimittel ohne Aufzahlung.

Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und den gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des Herstellers.