Bochum. . Mit einer Ausbildung zur Altenpflegehelferin will eine 40-Jährige aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus. Sie scheint dort auch erfolgreich zu sein. Doch das Jobcenter streicht ihren Unterhalt und gibt auch kein Geld für die Lehre. Die Entscheidung stößt auf Unverständnis.

Endlich raus aus der Langzeitarbeitslosigkeit! Das hoffte eine alleinerziehende Mutter aus Langendreer, als sie eine Ausbildung begann. Doch dafür muss sie einen hohen Preis bezahlen: Das Jobcenter hat ihr alle Unterhaltszahlungen gestrichen, die sie vorher in Form von Hartz IV erhielt (391 Euro). Auch die gesetzliche Krankenversicherung hat sie verloren.

Die 40-jährige Frau stammt aus Thailand und lebt seit 20 Jahren in Deutschland. Sie zieht zu Hause eine elfjährige Tochter groß. Im vorigen April war sie voller Freude, dass sie endlich eine einjährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegehelferin beim DRK in Bochum beginnen konnte. Sie lernt dort mit großer Freude und auch Erfolg. Doch das Jobcenter strich ihr den kompletten Unterhalt, weil Hartz IV bei einer Ausbildung nicht gezahlt wird. Seitdem lebt die Frau nur noch von privat geliehenem Geld und den staatlichen Leistungen für ihre Tochter.

Jobcenter bemängelt Sprachprobleme

Zu allem Überfluss droht ihr nun auch noch der Verlust der Lehrstelle, weil diese vom Staat nicht gefördert wird. Um dieses Geldproblem zu lösen, könnte das Jobcenter der 40-Jährigen einen „Bildungsgutschein“ ausstellen, mit dem das DRK die Finanzierung der Lehrstelle sichern könnte. Doch diesen Gutschein verweigert das Jobcenter. Begründung: Die Frau sei zwar motiviert und könne gut mit Leuten umgehen, spreche aber zu schlecht Deutsch, so dass eine Ausbildung nicht vielversprechend sei. „Wir würden ihr liebend gern helfen“, sagt Roland Bröge, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters. Doch in ihrem angestrebten Beruf müsse man auch Rezepte und Medikamenten-Verordnungen genau lesen können und vieles andere ebenfalls gut verstehen.

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Von Bernd Kiesewetter

Einen Test eines „berufspsychologischen Dienstes“, in dem auch die Sprache wichtig ist, hatte die 40-Jährige nicht bestanden. Das aber war für das Jobcenter Voraussetzung für einen Bildungsgutschein. Eine Ausnahme machte es nicht. DRK-Seminarleiterin Astrid Fischer aber sagt über die Sprach-Bedenken des Jobcenters: „Das sehe ich überhaupt nicht so.“ Es gebe da keine Probleme. Mit über 20-jähriger Erfahrung könne sie das gut beurteilen. Die Frau sei fleißig und engagiert. „Ich bin sehr optimistisch, dass sie die Ausbildung schaffen wird.“

Das aber ist mangels Bildungsgutschein gefährdet.