Wenn jemand in einem Mietshaus feiert, ist er gut beraten, dies den Nachbarn vorher mitzuteilen“, rät Judith Pavel.

„Es gibt auch“, sagt sie, „die Dauernörgler, die wenig Grund haben sich zu beschweren, objektiv betrachtet.“

So genannter Kinderlärm ist im Grunde kein Fall für die Polizei. Da sind eher der Vermieter und die Hausordnung gefragt.