Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sturmhelfer hatte ein Rechtsanwalt aus Bochum-Wattenscheid eingereicht. Dieser Fall schlug hohe Wellen. Nun zog er die Beschwerde mit Bedauern zurück und will dem Förderverein des Technischen Hilfwerks (THW) in Bochum sogar etwas spenden.

Der Anwalt hatte die Beschwerde eingereicht, weil Helfer des THW in der Sturmnacht Pfingstmontag ein Chemie-Toilettenhäuschen in seine Privateinfahrt gestellt hatten. Ihm sei dadurch „eine Erschwernis entstanden“, die nicht notwendig gewesen sei.

Das Häuschen hatte die Weiterfahrt zu einer Einsatzstelle versperrt. Wahrscheinlich hatte der Sturm es auf die Straße geweht. Da alles schnell gehen musste, wurde es kurzerhand in die Einfahrt gerückt. Bis zum 30. Juni sollte sich das THW schriftlich zu dem Vorfall äußern. „Kein Verständnis“ hatte Bernd Springer, Leiter des THW Bochum, für die Reaktion des Anwalts.

Nun zeigt er sich erfreut von der Kehrtwende und bedankt sich auch bei der Presse, die sich „um den positiven Ausgang verdient gemacht habe“.

Sie sei zwar zur neutralen Berichterstattung verpflichtet, aber die Leser hätten eine eindeutige Meinung vertreten und sich in beeindruckender Weise solidarisch mit dem THW erklärt. „Mit diesem ,Rückenwind’“, sagte Springer, „können wir auch in der Zukunft unsere Aufgaben erfüllen und humanitäre Hilfe mit technischen Mitteln in unserer Stadt und darüber hinaus leisten.“