Für die Anwohner ist es eine niederschmetternde Nachricht: Die Stadt hat alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, den Betrieb des Schrottplatzes zu stoppen.

Die Nachbarn büßen für Versäumnisse aus Jahrzehnten. Längst hätte der Schutz der Wohnbebauung planungsrechtlich Vorrang vor der 45 (!) Jahre alten Erlaubnis für einen Schrottplatz genießen müssen.

Jetzt gilt für die Anwohner das Prinzip Hoffnung. Schleunigst müssen ein, möglichst mehrere Alternativstandorte gefunden werden. Die Stadt steht in der Pflicht. Denn ein Wechsel würde allen dienen. Letztlich auch dem Schrotthändler.

Von Jürgen Stahl