Bochum. Das Händeschüttel-Verbot der Augusta-Klinik stößt auf scharfe Kritik der Ärztekammer Westfalen-Lippe. „Man darf nur hoffen, dass die Ärzte den Gehorsam verweigern“, erklärt Dr. Kurt Rodekirchen, Vorsitzender des Verwaltungsbezirks Bochum.

Als erstes Krankenhaus in der Region hat die Augusta-Geschäftsführung den Mitarbeitern und Ärzten den Händedruck aus Hygienegründen per Dienstanweisung untersagt: „ein bedeutender Schritt zu mehr Patientensicherheit“, so die Klinik.

„Die Anweisung könnte man als eine spektakuläre PR- oder auch als eine Alibiaktion abtun, ähnlich der ,genial-praktischen’ Empfehlung in den 60ern, im Falle eines atomaren Fall-Outs eine Aktentasche über den Kopf zu halten“, spottet Dr. Rodekirchen in einer Pressemitteilung.

Ärzte müssen von Fall zu Fall prüfen

Grundsätzlich sei es „ein Unding, dass von der Krankenhausverwaltung gegenüber den an Weisungen nicht gebundenen Ärzten eine medizinisch-ärztliche Maßnahme wie das Verbot des Händedrucks angeordnet wird“, so der Bezirksvorsitzende. Vielmehr müssten die Ärzte von Fall zu Fall überprüfen, „was im konkreten Einzelfall angebracht ist und inwieweit es dem Interesse des Patienten zuträglich ist“.

„Es geht nur mit Disziplin und Handlungsanweisungen“, bekräftigt Augusta-Verwaltungschef Ulrich Froese. Die Regelung sei in zahlreichen Praxen längst eingeführt. „Wir können aus den letzten Tagen bestätigen und erkennen, dass das Verbot verstanden und begrüßt wird.“