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Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes Bochum und ärztlicher Geschäftsführer des Katholischen Klinikums, erläutert die gängige Praxis bei Rettungs- und Notarzteinsätzen.

Wonach wird entschieden, in welches Krankenhaus ein Patient gebracht wird?

Christoph Hanefeld: Die Entscheidung trifft der Notarzt nach einer ersten Verdachtsdiagnose vor Ort – nach Möglichkeit in Absprache mit dem Patienten. Die Gesetzeslage laut Rettungsdienstgesetz ist eindeutig: Der Patient muss „in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus“ befördert werden. Das muss nicht zwangsläufig die nächstgelegene Klinik sein.

Wie häufig kommt es vor, dass ein Notfallpatient im Krankenhaus dann nicht behandelt oder weiterverwiesen wird?

Zahlen kann ich nicht nennen. Eine reine Abweisung von Patienten darf es aber gar nicht geben. Das Krankenhaus ist dem Gesetz nach dazu verpflichtet, „alle, die seine Leistungen benötigen, nach Art und Schwere der Erkrankungen zu versorgen.“ Das bedeutet in aller Regel, dass sich der diensthabende Arzt selbst einen Eindruck vom Patienten verschafft. Dann wird entschieden, ob der Patient nach ambulanter Behandlung wieder gehen kann, ob man ihn stationär behandelt – oder ihn in eine andere Klinik bringt. Das ist mitunter eine komplizierte Entscheidung.

Müssen sich die Bürger Gedanken um die notärztliche Versorgung machen?

Nein. Das System der Notfallversorgung funktioniert. In Bochum haben wir rund 40 000 Rettungsdiensteinsätze pro Jahr, 9000 davon unter Begleitung eines Notarztes. Wenn es vorkommt, dass Abläufe nicht funktionieren, dann sind das Einzelfälle. Betroffene sollten sich dann unbedingt die Verantwortlichen in den Krankenhäusern wenden. Nur so lassen sich Abläufe künftig verbessern.