Gerade noch einmal davongekommen ist gestern ein 18-jähriger Bochumer, der sich wegen versuchter Nötigung vor Gericht verantworten musste. Der junge Mann hatte vergangenen November im Internet ein Mädchen kennengelernt, das ihm mehrere Bilder von sich, darunter auch Nacktfotos, über den Handy-Nachrichtendienst What’s App schickte. Die 15-Jährige aus Bremen habe das jedoch freiwillig getan, wie der Angeklagte glaubhaft machen konnte.

Als seine Internet-Bekanntschaft ihm aber keine weiteren Aufnahmen mehr zuschicken wollte, drohte er damit, die bereits von ihr erhaltenen Fotos ins Internet zu stellen – eine Drohung, die er allerdings nicht wahr machte.

Da der Angeklagte geständig war und nicht vorbestraft ist, ließ das Jugendschöffengericht Milde walten. „In der Hoffnung, dass wir uns hier nicht wiedersehen“, verhängte Richterin Kerstin Roter 50 Sozialstunden gegen den jungen Mann. Um einem derartigen Rückfall vorzubeugen, muss der 18-Jährige zum Gespräch bei der Beratungsstelle „Neue Wege“. Erfüllt er seine Auflagen, wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt.

Konflikte wie diese sind längst kein Einzelfall mehr. Unter Jugendlichen ist das sogenannte „Sexting“ – das Versenden von Nacktbildern und Videos per Internet oder Handy – weit verbreitet. Mädchen seien als Opfer häufiger betroffen, sagt der Sexualpädagoge Jörg Syllwasschy von Pro Familia in Bochum. „Problematisch wird es, wenn Bilder an Fremde verschickt werden oder in die Hände von Fremden gelangen, die die Jugendlichen dann erpressen.“ Die Schamgrenze, sich zu offenbaren und die Verantwortlichen anzuzeigen, sei hoch, so der Experte. Pro Familia geht in sexualpädagogischen Gruppengesprächen inzwischen verstärkt auf die Problematik des „Sexting“ ein, um die Jugendlichen aufzuklären und zu unterstützen.